Nazi-Angriff vorgetäuscht. Schweriner Amtsgericht verhängt zwei Wochenenden Freiheitsstrafe gegen 19-Jährigen
„17 mal auf Schweriner Linkenpolitiker eingestochen“ lautete die Schlagzeile Anfang Januar. Rechtsmotiviert soll der angebliche Mordanschlag gewesen sein. Danach haben drei unbekannte Täter den damals 18-Jährige Julian Kinzel beschimpft und mit Messerstichen an Arm und Brust verletzt. Schnell kamen jedoch Zweifel an den Aussagen des damaligen Kreisvorstandsmitglieds auf. Auch die Rekonstruktion des Vorfalles am Tatort sowie ein Gutachten des zuständigen Rechtsmediziners verliefen zu Ungunsten des Geschädigten. Nur wenige Tage später leitete die Staatsanwaltschaft bereits ein Ermittlungsverfahren ein. Jenes gegen unbekannt wurde hingegen eingestellt. Der ausgedachte Angriff sorgte in der Folge bundesweit für Schlagzeilen.
Am vergangenen Dienstag nun hat das Schweriner Amtsgericht im Fall Kinzel geurteilt. Die Strafe wegen Vortäuschens einer Straftat: zwei Wochenenden Jugendarrest. Die Staatsanwaltschaft hatte gar eine Woche Dauerarrest gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine Verurteilung zu gemeinnütziger Arbeit. Nach langem festhalten an seinen falschen Schilderung hatte der Angeklagte erst vor Gericht eingeräumt, den Überfall erfunden und sich selbst verletzt zu haben.
Warum der Ex-Linken-Politiker sich aber selbst verletzte und den Messerangriff erfand, ist nicht leicht zu ergründen. Nach Berichten von NDR und Hamburger Abendblatt habe Kinzels Anwalt vor Gericht erklärt, dass sein Mandantim Ereigniszeitraum in psychatrischer Behandlung gewesen sei. Die Tat soll ein für Jugendliche typischer Versuch gewesen sein, sich selbst darzustellen. Auch habe der Student das folgende Medieninteresse nicht absehen können. Eine Gutachterin bescheinigte dem heute 19-Jährigen eine sozialen Unreife.
Mit dem Fall Kinzel gerieten auch verschiedene Kommunal,- Landes- und Bundespolitiker der Partei Die Linke in die Kritik. So hatten sich diese in den sozialen Netzwerken und per offiziellen Pressemitteilungen voreilig gegen das Gewaltverbrechen ausgesprochen. Auch noch, als bereits die ersten Zweifel an der Glaubwürdigkeit Kinzels aufkamen.