Fahrradfahrer sind Risikogruppe – Auftaktkontrolle am 05. Mai

Polizei appelliert an Radfahrer: Mehr Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern

Die Polizeidirektion Schwerin überwacht im Rahmen des themenorientierten Verkehrskonzepts im Monat Mai vorwiegend den Fahrradverkehr in Westmecklenburg.

Im Falle eines Unfalls zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Fahrradfahrer sind die Folgen für den Fahrradfahrer fast immer ungleich höher und oft mit erheblichen gesundheitlichen Auswirkungen für diesen verbunden. Fahrradfahrer haben keine „Knautschzone“ und gehören aus diesem Grund genauso zur Risikogruppe im Straßenverkehr wie die Fußgänger. In Deutschland existiert keine Helmpflicht für Fahrradfahrer. Die Polizei empfiehlt den Radfahrern das Tragen von Schutzhelmen, um sich so zumindest im Falle eines Unfalls vor schweren Kopfverletzungen zu schützen.

Im Jahr 2009 wurden in Westmecklenburg insgesamt 6 Radfahrer bei Verkehrsunfällen getötet (2008: 4) und auch die Zahl der Verletzten (2009: 415, 2008: 394) stieg leicht. Auch weiterhin wird die Polizei im Direktionsbereich bei Präventionsveranstaltungen Kraftfahrzeugführer ansprechen und für mehr Rücksichtnahme und Toleranz gegenüber Fahrradfahrern werben. Aber die Radfahrer stehen auch selbst in der Pflicht auf ihr Verhalten im Straßenverkehr zu achten, um so Unfälle zu vermeiden. Bei Straßen mit anliegenden Radwegen müssen diese auch genutzt werden. „Wer auf Straßen trotz vorhandener Radwege auf der Fahrbahn fährt, gefährdet nicht nur sich selbst massiv, sondern auch den Fahrzeugverkehr“, so der Leiter der Polizeidirektion Schwerin, Knut Abramowski.

Insbesondere gegenüber Fußgängern werden die Radfahrer zu mehr Rücksichtnahme aufgefordert. Bei kombinierten Fuß- und Radwegen haben die Fußgänger gegenüber den Radfahrern Vorrang. „Hier sind die Radfahrer in der Pflicht besonders auf die Fußgänger Rücksicht zu nehmen“, so der Leitende Polizeidirektor. Die Radfahrer sollen defensiv und vorausschauend fahren, damit es nicht zu Unfällen mit Fußgängern kommt. Hinzu kommt, dass das Radfahren in den meisten Fußgängerzonen untersagt ist. „Es kann nicht sein, dass es Radfahrer gibt, die zwischen einkaufenden Passanten in hohem Tempo Slalom fahren und diese so gefährden“ sagt Abramowski weiter. Zum Beispiel ist in der gesamten Schweriner Fußgängerzone (ausschließlich des Marienplatzes) das Radfahren zwischen dem 02. Mai und dem 30. September von 10:00 bis 18:00 Uhr verboten. Bei der Auftaktkontrolle am 05. Mai wird die Polizei an verschiedenen Kontrollorten im Bereich der Schweriner Fußgängerzone den Fahrradverkehr überwachen und mit Präventionsmaßnahmen begleiten. An den Präventionsständen in der Mecklenburgstraße wird zwischen 10:00 und 15:00 Uhr mit Unterstützung des Triathleten Michael Kruse und einem Fahrradgeschäft über Sicherheitsbekleidung für Radfahrer informiert. Kinder können den sicheren Umgang mit dem Fahrrad auf einem speziellen Fahrradparcours üben und Fahrradeigentümer ihre Fahrräder codieren lassen.

Neben den schwerpunktmäßigen Fahrradkontrollen wird die Polizei im Mai auch den Schwerlast- und Güterverkehr auf den Bundesautobahnen und Bundesstraßen im Zuständigkeitsbereich kontrollieren.

Zur Auftaktkontrolle am 05. Mai kommen rund 85 Beamte zum Einsatz.

Niels Borgmann

Nach oben scrollen