Fahrspaß auf Schweriner Seen während der Bundesgartenschau

Buga-Wassersportler

Polizeihauptkommissar Uwe Senke von der Wasserschutzpolizei verwies zunächst darauf, dass auch im Jahr der Bundesgartenschau auf dem Schweriner See, bei dem es sich um eine Bundeswasserstraße handelt, die üblichen Verkehrsregeln gelten.
Soweit noch weitere Kennzeichnungen durch Seefahrtszeichen erforderlich seien, befinde man sich in Zusammenarbeit mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg und der BUGA- GmbH noch in der Organisationsphase. Abgesehen von besonderen Liegeverboten in unmittelbarer Nähe der so genannten „Schwimmenden Brücke“ zwischen dem Franzosenweg und der Marstallhalbinsel, bestehe allerdings grundsätzlich nicht die Absicht, den Verkehr auf dem Schweriner See noch stärker einzuschränken. Die Polizei werde sowohl auf dem BUGA-Gelände selbst als auch und auf dem Wasser präsent sein, um die Verkehrsregeln zu überwachen und Verstöße notfalls zu ahnden.

Der BUGA-Koordinator der Landeshauptstadt Schwerin, Stefan Schlick, wies darauf hin, dass für den Burgsee die Untere Wasserbehörde bei der Stadt zuständig sei und hier eine besondere Erlaubnispflicht für das Befahren des Gewässers gelte. Dies habe seine Ursache in den besonderen technischen und naturschutzrechtlichen Bedingungen in diesem Bereich. Die Wassertiefe betrage zum Teil lediglich 1,25 Meter und auf dem Seegrund befinde sich ein Fliess, um im Untergrund etwa noch vorhandene Schadstoffe an einer Freisetzung zu hindern. Auch seien die im Burgsee vorhandenen Biotope zu schützen. Daher sei es empfehlenswert, vor einer Befahrung des Burgsees die Untere Wasserbehörde zu kontaktieren.

Der technische Leiter der BUGA-GmbH,  Reinhard Henning, stellte während der Veranstaltung anhand von Plänen die Seequerung entlang des Schweriner Schlosses vor. Die dafür erforderlichen Pontons werden in den nächsten Tagen an ihren Bestimmungsort geschleppt. Abgesehen von dem Liegeverbot in einem 20 Meter-Abstand könnten die Wassersportler die Verbindung zwischen den BUGA-Gärten unterhalb einer Brücke in Richtung Weisse Flotte und umgekehrt passieren. In diesem Bereich sei eine verkehrssichere Querung durch ein Leitwerk ohne weiteres möglich.

Das BUGA-Gelände dürfe allerdings nicht von der Wasserseite aus angefahren werden. Ein Sicherheitsdienst auf dem BUGA-Gelände werde das unerlaubte Anlegen an dem Ausstellungsgelände und unbefugtes Betreten untersagen. Henning wörtlich: “ Abgesehen von den bereits vorhandenen Wasser- und Schifffahrtszeichen planen wird derzeit keine weiteren Restriktionen. Sollte es im Zuge der Veranstaltung zu nennenswerten Verstößen kommen, wovon wir im Moment nicht ausgehen, werden wir zusammen mit den zuständigen Behörden allerdings weitere Maßnahmen überlegen. Wir bauen jedoch auf gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme.“
Die Vereine wurden gebeten, besonders auf ihre Gastliegeplätze aufmerksam zu machen, damit diejenigen BUGA-Besucher, die auf dem Wasserweg nach Schwerin kommen, für die Dauer ihres Aufenthaltes eine Bleibe finden.

Die Veranstaltung im Restaurant Wallenstein stieß auf große Resonanz bei den Wassersportlern. Zahlreiche Vertreter der Vereine nutzten in dem gefüllten Saal  die Gelegenheit, um sich zu informieren und Fragen zu stellen.
Gastgeber Siegfried Karsten als Vorsitzender des Schweriner Motoryachtclub e.V.  zog eine positive Bilanz: „Wir haben uns sehr über die rege Teilnahme an der Veranstaltung gefreut. Die Bereitschaft zu einem rücksichtsvollen Miteinander ist bei allen Beteiligten vorhanden. Wichtig ist es jetzt, weiterhin im Gespräch zu bleiben“. Polizei, Stadt und BUGA GmbH boten an, jederzeit für die Beantwortung weiterer Fragen zur Verfügung zu stehen.  Weitere Informationsveranstaltungen sollen folgen.

Nach oben scrollen