FDP: Beschränkung der Wahlwerbung zu weitgehend

Das von der Stadt erlassene Verbot der Wahlplakatierung im Bereich des BUGA-Geländes und der Zufahrtstraßen stößt auf ein geteiltes Echo. „Wir haben vollstes Verständnis dafür, dass Wahlplakate im unmittelbaren Bereich des BUGA-Geländes nicht aufgehangen werden sollen“, so der Kreisvorsitzende der Schweriner FDP, Michael Schmitz.
Auch bei vergangenen Wahlen haben die Liberalen freiwillig im touristisch bedeutsamen Innenstadt- und Schloßbereich keine Wahlplakate angebracht. „Das jetzige Verbot geht jedoch zu weit, wenn an weit außerhalb liegenden Zufahrtsstraßen keine Wahlwerbung erfolgen darf.“

Wahlkampf und Wahlplakate sind Bestandteil einer Demokratie und brauchen auch vor Besuchern der Stadt nicht versteckt zu werden.  „Es schadet der Demokratie, wenn die Verbannung der Wahlplakate, die Parteien mit einem Schmuddelimage beschmutzt.“

Schmitz kritisiert den späten Erlass des Verbots.  „Die Termine der BUGA und der Wahl sind lange bekannt. Ein Verbot knapp eine Woche vor dem Wahlkampfbeginn, wenn alle Parteien bereits ihre kostenintensiven Entscheidungen getroffen haben, zeugt nicht von überlegtem Verwaltungshandeln.“
Die Stadt hat zwar Ersatzstellwände angeboten, kann aber noch nichts Näheres -insbesondere zur Verteilung auf die einzelnen Parteien- sagen.

„Das Verbot ist in diesem Umfang rechtlich angreifbar. Dies liegt alleine daran, dass am Jägerweg, also am unmittelbaren BUGA-Eingang Wahlplakate nicht verboten sind, da anscheinend vergessen worden ist, den Jägerweg in das Verbot mit aufzunehmen“, so Schmitz. „Es ist bedauerlich, dass damit der NPD eine Steilvorlage gegeben wird.“

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