Firmengründungen erleichtert – Missbrauch erschwert

Handwerkskammer Schwerin begrüßt neues GmbH-Gesetz

Im Deutschen Bundestag wurde gestern das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) verabschiedet. Für Edgar Hummelsheim, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Schwerin ist dies „ein wichtiger Schritt zur Anpassung des Gesellschaftsrechts an die Bedürfnisse von Handwerk und Mittelstand und zu deren Stärkung im internationalen Wettbewerb.“

Als wichtige Rechtsform für Handwerk und Mittelstand wird die GmbH  von über einer Million Unternehmen in Deutschland genutzt. Zukünftig ermöglicht eine „Mini-GmbH“ in Form der Unternehmergesellschaft (UG) Gründern von Kleinbetrieben die Errichtung einer Kapitalgesellschaft mit einem Euro Stammkapital. Dadurch wird auch dem Trend zur Gründung britischer „Limiteds“ entgegengewirkt, die in den letzten Jahren zunehmend auf den Markt drängten.

„Die Unternehmergesellschaft ist für wenig kapitalintensive Gründungsvorhaben die bessere Alternative“, so Hummelsheim. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft wird aber verpflichtet, jedes Jahr ein Viertel des Gewinns zurückzustellen und so Eigenkapital aufzubauen. Wenn ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist, kann die UG in eine normale GmbH umgewandelt werden.

Auch der deutlich vereinfachte Gründungsvorgangs, bei dem nur noch ein vorgegebenes Musterprotokoll ausgefüllt und notariell beurkundet wird, wertet die Schweriner Handwerkskammer als „sinnvolle Änderung und Akt der Entbürokratisierung“.

Auch die Möglichkeiten, gegen Missbrauch vorzugehen, wurden deutlich verbessert. Zum Schutz von Gläubigern wird erschwert, dass sich eine angeschlagene GmbH durch Abberufung der Geschäftsführer und Aufgabe des Geschäftslokals einer ordnungsgemäßen Insolvenz und Liquidation entziehen kann. Auch kann niemand mehr Geschäftsführer einer GmbH sein, der wegen einer Vermögensstraftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde.

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