Fitnessstudios – Tipps vor Vertragsschluss

Sehr viele Menschen möchten sich im fortgeschrittenen Lebensalter weiterhin sportlich betätigen und etwas für ihr körperliches Wohlbefinden tun.

Das haben auch die Sportstudiobetreiber erkannt und sprechen diese Gruppe gezielt an. Das ist in Ordnung, wenn sich die Werbung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegt. Aber grundsätzlich gilt immer: Telefonwerbung ist ohne vorherige Einwilligung der Verbraucher gesetzlich verboten.

Viele Schweriner erhielten dennoch unerlaubte Anrufe eines Call-Centers im Auftrag eines Fitnessstudiobetreibers. Sie wurden zu einer Besichtigung oder einem Probetraining eingeladen. Bevor jedoch besichtigt oder trainiert wurde, stand der Vertragsschluss auf dem Programm.

Die Verbraucherzentrale rät auch in diesem Fall: Keine übereilten Vertragsschlüsse.

– Wer etwas in einem Sportstudio für seine Fitness tun möchte, sollte sich vorher mehrere dieser Unternehmen ansehen.

– Klären Sie vorher, wann jemand anwesend ist, der ihnen verbindliche Auskünfte über die Preise geben kann.

– Besuchen Sie das Studio am besten zu der Tageszeit, zu der Sie künftig trainieren möchten.

– Ab einem Lebensalter von 35 Jahren ist vor Trainingsbeginn ein Gesundheitscheck beim Arzt ratsam.

– Lassen Sie sich die genauen Preise, Kursangebote und weiteres Informationsmaterial geben.

– Bitten Sie um eine Kopie der geltenden Vertragsbedingungen und lassen Sie sich die Hausordnung zeigen.

– Schließen Sie auf keinen Fall sofort einen Vertrag.

Weitere Tipps für den Vertrag im Fitnessstudio enthält der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Fitnessstudios“. Diesen gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale.

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