Flexible und günstige Krankengeldtarife für Selbstständige bei der KKH

Entwarnung: Krankengeld-Schutz für Selbstständige bleibt weiterhin gesichert

Bei der Kaufmännischen Krankenkasse versicherte Selbstständige sind in Zukunft auch weiterhin im Krankheitsfall abgesichert und erhalten ein Krankengeld.

Möglich machen dies die neuen Tarife, die die KKH ab 2009 ihren Versicherten anbietet. „Damit sind wir auch nach den gesetzlichen Veränderungen und der Einführung des Gesundheitsfonds ab Januar 2009 ein verlässlicher Partner für unsere Versicherten. Selbstständige fallen bei uns nicht durchs Netz“, so Sven Gäsert, Leiter des Servicezentrums der KKH in Schwerin.

Die KKH nutzt mit ihrem neuen Krankengeld-Angebot die erweiterten Möglichkeiten des Wettbewerbs. „Wir sehen dies für uns und unsere Versicherten als Chance“, betont Gäsert. Die Krankenversicherung aus einer Hand wird damit für gesetzlich versicherte Selbstständige sogar noch erweitert. Sie müssen ihren Krankengeld-Schutz lediglich zusätzlich vertraglich vereinbaren.

Die neuen Krankengeld-Tarife der KKH bieten maximale Flexibilität: Je nach Wunsch können die Selbstständigen einen unterschiedlichen Zahlungsbeginn für das Krankengeld wählen. Gäsert: „Eine Krankengeldzahlung kann ab dem achten, 22. oder 43. Tag erfolgen – die Versicherten können anhand ihrer persönlichen Situation flexibel und individuell entscheiden.“ Daneben sind auch die Bezugsdauer und die Höhe des Krankengeldes zukünftig wählbar. Ein Krankengeld-Wahltarif kann bereits für weniger als zwei Euro im Monat vereinbart werden. Die KKH sei damit auch im Bereich Krankengeld ein dynamischer und günstiger Krankenversicherer für die bei ihr versicherten Selbstständigen, sagt der Leiter des KKH-Servicezentrums. Gerade die Selbstständigen leisten laut Gäsert einen enormen Beitrag für unsere Gesellschaft. Es verstehe sich daher von selbst, dass die KKH dies auch mit einem entsprechenden Krankengeld-Tarif würdige.

Hintergrund
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds hat der Gesetzgeber beschlossen, die Wahlmöglichkeit für Krankengeld bei Selbstständigen ab 2009 zu ändern. Im

Gesundheitsfonds wird zukünftig statt verschiedener Beitragssatzarten (ermäßigt, allgemein, erhöht) ein einheitlicher Beitragssatz vom Gesetzgeber festgelegt. Selbstständige, die sich früher über den erhöhten Beitrag versichert haben, müssen jetzt einen zusätzlichen Tarif abschließen, um Krankengeldansprüche zu haben.

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