Gebührensatzung für die Straßenreinigung geändert

Die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin hat auf ihrer Sitzung am 2. Juli eine Gebührenerhöhung für die Straßenreinigung beschlossen.

Die Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Landeshauptstadt Schwerin vom 14.12.1998 erfolgte am 6. Juli im Stadtanzeiger der Landeshauptstadt Schwerin.

Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft und ab dem 1. August werden die neuen Gebührensätze erhoben.

Bei den Grundstücken, bei denen sich im laufenden Jahr 2007 keine Änderungen ergeben, beispielsweise Eigentümerwechsel, Veränderungen der örtlichen Gegebenheiten des Grundstückes, der Reinigungshäufigkei der Straßen oder Veränderungen bei der Abfallentsorgung , wird die Veranlagung der neuen Gebührensätze mit der Verbrauchsendabrechnung 2007 im Januar 2008 erfolgen.

Für die Grundstücke, die im laufenden Jahr 2007 von Änderungen betroffen sind, erfolgt die Veranlagung der neuen Gebührensätze mit den jeweiligen aktuellen Änderungsbescheiden.

Rückfragen bitte telefonisch an die SDS-Abfallwirtschaft unter (0385) 633-1676 richten.

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