Gefängnisseelsorge: Grundrecht auf Religionsausübung auch für Gefangene

Gedankenaustausch zwischen Katholischer Kirche und Justizministerium „Gefängnisseelsorge beruht auf Grundrechten und bedeutet freie Religionsausübung für Menschen, die unter den Bedingungen von Freiheitsentzug leben“,

sagte Schwester Cornelia Bührle, Leiterin des Katholischen Büros Schwerin, am Donnerstagabend (12. März 2009) in Schwerin bei einem Treffen mit Justizministerin Uta-Maria Kuder.

Auf Einladung von Bührle trafen sich die Justizministerin und Vertreter der Katholischen Kirche in Mecklenburg-Vorpommern zu einem Arbeitsgespräch und Gedankenaustausch im Erzbischöflichen Amt Schwerin. Die Themenpalette erfasste das Engagement der Katholischen Kirche in Mecklenburg-Vorpommern im gesamten Bereich der Zuständigkeiten des Justizministeriums. Von besonderer Bedeutung waren praktische Fragen der Gefängnisseelsorge, des sozialen Engagements der Katholischen Kirche durch die Caritas Mecklenburg e. V. und der Gesetzgebung.

Die Leiterin des Katholischen Büros dankte der Justizministerin für die bisherige gute Zusammenarbeit. Besonders anerkennenswert sei das Engagement der Ministerin bei der Errichtung der Franziskuskapelle in der JVA Neubrandenburg.

Ministerin Kuder und Schwester Bührle vereinbarten ein weiteres Treffen dieser Art für das kommende Jahr.

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