Innenminister Caffier: Land investiert in moderne Ausstattung
Die Berufsfeuerwehr Schwerin plant, ein 20 Jahre altes Fahrzeug im Jahr 2018 durch ein neues zu ersetzen. Das Land hilft bei dieser Investition und stellt 392.000 Euro als Sonderbedarfszuweisung zur Verfügung. Innenminister Lorenz Caffier, der heute den Förderbescheid an die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Schwerin Frau Angelika Gramkow übergab, sagte: „Die Berufsfeuerwehr muss in Notfällen oder bei Gefahren schnell, qualifiziert und sicher Hilfe leisten, sei es beim Löschen von Bränden oder Retten von Menschen aus Gefahrensituationen, nicht nur in der Stadt Schwerin, sondern die Berufsfeuerwehr ist auch überörtlich im Einsatz und deshalb über die Stadtgrenzen hinaus von Bedeutung.“ In der Regel gibt es bei Feuerwehrfahrzeugen eine Drittelfinanzierung (je 1/3 Land, Mittel aus der Feuerschutzsteuer und Eigenanteil). Bei besonders kostenintensiven Beschaffungen kann das Innenministerium im Einzelfall eine höhere Förderung genehmigen. „Für die neue Drehleiter der Berufsfeuerwehr Schwerin fördern wir 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, das ist ein richtiges und wichtiges Signal an die Stadt und die Feuerwehr. Denn im Ernstfall kommt es darauf an, möglichst viele Einsatzkräfte verfügbar zu haben und am Einsatzort auf breite technische Möglichkeiten zugreifen zu können“, so Minister Caffier.
Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow betonte bei der Übergabe: „Die Stadtvertretung ermöglicht auf Basis des Brandschutzbedarfsplans notwendige Investitionen in eine leistungsfähige Feuerwehr und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Ich danke dem Innenministerium, das die Beschaffung der sehr kostspieligen Technik fördert. Allein könnten wir diese Investitionen nicht stemmen.“
Bei dem neuen Fahrzeug wird es sich um eine Drehleiter DLA(K) 30 in der Ausführung mit abwinkelbarem Leiterteil handeln. Diese Bauform hat sich in den letzten Jahren bei den örtlichen Gegebenheiten beispielsweise mit zurückgesetzten Dachgeschossen in der Schweriner Altstadt oder auch den Einschränkungen in der Beweglichkeit des Leiterparks auf Grund von Straßenbahnoberleitungen bewährt. Das Altfahrzeug ist zwar noch einsatzfähig, der Aufwand für die Instandsetzung und das Ausfallrisiko werden aber immer größer.
Der Ersatzneukauf bringt zudem die Einhaltung der neuesten Normgebung sowie eine umfassende Gewährleistung des Herstellers innerhalb der vereinbarten Fristen. Hierdurch ist insbesondere in den ersten Jahren eine Entlastung des städtischen Finanzhaushaltes zu erwarten.
Quelle: Ministerium für Inneres und Sport/LHS