Gerichtsstrukturreform bleibt bestehen

316 595 Wähler haben abgestimmt – notwendige Quorum wurde nicht erreicht

Nach Auszählung der Stimmzettel am gestrigen Sonntag stand fest, dass die bestehende Gerichtsstrukturreform nicht gekippt wird. Die Reduzierung und Umwandlung von Amtsgerichten wird somit fortgesetzt. Denn das notwendige Quorum von 33,3 Prozent wurde nicht erreicht, die Wahl hat somit keine Gültigkeit erlangt. Zwar folgten insgesamt 316 595 Wähler dem Aufruf zum Volksentscheid, von denen auch der Großteil einem neuen Gesetzentwurf zustimmte. Von insgesamt etwa 1,3 Mio. Stimmberechtigten ergab das aber nur einen Anteil von 19,7 Prozent.

Der CDU-Landesvorsitzende Lorenz Caffier wertete den Wahlausgang als Erfolg für die Linie der Landesregierung. So hätten die Bürger diese aufgrund der geringen Wahlbeteiligung akzeptiert und den Entwurf der Initiatoren des Volksentscheides dementsprechend abgelehnt.

Vincent Kokert, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, fügte an: „Für Reformen ernten Regierungen in der Regel keine Beifallsstürme. Sie sind aber notwendig, um unser Land zukunftsfest zu machen. Das Wahlergebnis muss jetzt von allen Beteiligten akzeptiert werden.“

Der Vorsitzende der Linksfraktion, Helmut Holter, zeigte sich zwar enttäuscht, dass die Gerichtsstrukturreform nicht verhindert oder zurückgedreht werden konnte. So seien „die Hürden für dieses Instrument der direkten Demokratie viel zu hoch“ und das Quorum „völlig realitätsfern“. Dennoch wollte er nicht von iner Niederlage sprechen. Holter erklärte: „Dem Volksbegehren, das dem Volksentscheid vorangegangen war, hat kaum jemand eine Chance eingeräumt, zusammengekommen waren weit über die erforderlichen 120 000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern. Nicht minder beeindruckend ist das gestrige Ergebnis. Es haben sich noch einmal rund doppelt so viele Menschen gegen die Gerichtsstrukturreform ausgesprochen.“

red

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