Gesellschaft für erneuerbare Energien legt Bürgerfonds auf

Stadtwerke-Kunden können Wertpapiere bis 1. März zeichnen

Noch bis zum 1. März 2013 können sich Bürgerinnen und Bürger, die Kunden der Stadtwerke Schwerin oder einer ihrer Tochtergesellschaften sind, mit Schuldverschreibungen an einem Bürgerfonds der Gesellschaft für erneuerbare Energien Schwerin mbH (GES) beteiligen. „Schwerin hat ein Klimaschutzkonzept erarbeitet mit dem wir bis 2050 klimaneutral sein wollen. Deshalb fördert die Landeshauptstadt umweltfreundliche Energieerzeugung. Mit dem Bürgerfonds der GES können die Schwerinerinnen und Schweriner  nicht nur in erneuerbare Energien investieren, sondern als Anleger auch direkt davon profitieren“, meint Wirtschafts- und Umweltdezernent  Dr. Wolfram Friedersdorff.

Die Gesellschaft für erneuerbare Energien Schwerin mbH (GES) ist eine 100-prozentige Tochter der Stadtwerke Schwerin. Ihr Gesellschaftszweck ist die Planung, Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien in und um Schwerin, um so einen aktiven Beitrag zu einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Energiegewinnung zu leisten. Für die Finanzierung ihrer Investitionsprojekte beschreitet  die GES neue Wege und weicht von der gängigen Kreditfinanzierung durch Banken ab.

Die GES hat  daher im Januar 2013 einen Bürgerfonds aufgelegt, der in Form einer Schuldverschreibung attraktive Zinserträge bietet. Investiert wird das Geld in Projekte zur Stärkung der nachhaltigen und ökologisch sinnvollen Energieversorgung –  hauptsächlich in Photovoltaikanlagen – vor Ort. Die Anteile werden zu Festbeträgen von je 500 Euro bis maximal 20.000 Euro angeboten.

Es wird ein fester Jahreszinssatz von 3,5 Prozent über die gesamte Laufzeit der Schuldverschreibung gezahlt. Die Laufzeit beträgt 9 Jahre und 10 Monate, eine Kündigung ist frühestens nach fünf Jahren. Alle für die Zeichnung notwendigen Dokumente sind auf der Internetseite des Bürgerfonds unter www.buergerfonds-schwerin.de zu finden. Fragen beantwortet die GES an der Bürgerfonds-Hotline unter (0385) 633 1350 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr.

Quelle: Landeshauptstadt Schwerin

Nach oben scrollen