Gesundheitsfonds 2009: Was Versicherte jetzt beachten sollten

KKH beantwortet die wichtigsten Fragen zur Gesundheitsreform

Schwerin, 30.12.2008 – Mit dem Jahreswechsel startet der Gesundheitsfonds. Die Neuregelung wirft etliche Fragen auf. Viele Krankenversicherte sind verunsichert: Was ändert sich 2009? Kann ich meine Krankenkasse wechseln? Wie hoch ist meine Zusatzbelastung? Sven Gäsert, Leiter des KKH-Servicezentrums in Schwerin, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was ist der Gesundheitsfonds?
Sven Gäsert: Mit dem Gesundheitsfonds wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung neu geregelt. Die Beiträge fließen dann in den neuen Gesundheitsfonds. Zwar führt der Arbeitgeber die Beiträge nach wie vor an die Krankenkasse ab. Diese leitet sie aber vollständig an den Fonds weiter. Hinzu kommen von Jahr zu Jahr steigende Steuermittel. In 2009 werden es 4 Milliarden Euro sein, die der Bund dem Fonds zur Verfügung stellt.

Was bringt der Gesundheitsfonds?
Durch den Gesundheitsfonds soll mehr Wettbewerb zwischen den Kassen geschaffen werden. Die Zahl der Kassen wird dadurch voraussichtlich sinken. Der Fonds gilt als Koalitionskompromiss: CDU und CSU hatten eine einheitliche Gesundheitsprämie gefordert, die SPD eine Bürgerversicherung bevorzugt.

Wie hoch ist der künftige Beitragssatz?
Für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen beträgt der allgemeine Beitragssatz ab dem 1. Januar 2009 einheitlich 15,5 Prozent. Unabhängig davon, in welcher Krankenkasse jemand versichert ist: Die Höhe des Beitragssatzes ist überall gleich. Der gesetzliche Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent, der ausschließlich von den Mitgliedern zu erbringen ist, ist darin bereits enthalten. Paritätisch finanziert werden somit in Zukunft 14,6 Prozent. Insgesamt ergeben sich ein Arbeitnehmeranteil von 8,2 Prozent und ein Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent.

Wie kommt das Geld in den Fonds?
Der einheitliche Beitrag wird wie bisher vom Bruttoeinkommen abgezogen und in den Fonds eingezahlt.

Wie hoch ist meine Zusatzbelastung?
Wie hoch diese individuell ausfällt, hängt vom bisherigen Beitragssatz und der Höhe des Einkommens ab. Wer bei einem Bruttoeinkommen von beispielsweise 3.000 Euro einen Beitragssatz von 13 Prozent hatte, musste bisher bei einem Arbeitnehmeranteil in Höhe von 7,4 Prozent monatlich 195 Euro zahlen. Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent erhöhen sich die Ausgaben um 37,50 Euro auf 232,50 Euro monatlich.

Warum Zusatzbeiträge oder Prämien?
Wenn eine Krankenkasse mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt, muss sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Bis zu monatlich acht Euro dürfen die Kassen pauschal von ihren Mitgliedern verlangen. Erst wenn eine Kasse mehr Geld benötigt, greift für die Versicherten eine Belastungsgrenze. So darf der Zusatzbeitrag ein Prozent des Bruttoeinkommens der Versicherten nicht übersteigen. Bei Versicherten, die Sozialhilfe oder eine Grundsicherung erhalten, weil ihre Rente gering ist, übernimmt das Sozialamt in der Regel die Kosten. Den Zusatzbeitrag müssen die Mitglieder allein, ohne Beteiligung des Arbeitgebers, tragen und selbst an ihre Krankenkasse abführen. Er wird – anders als der Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten – nicht zusammen mit den übrigen Beiträgen vom Arbeitgeber abgeführt. Wenn die Krankenkasse mehr Mittel aus dem Gesundheitsfonds erhält, als sie für die Versorgung ihrer Versicherten benötigt, sind auch Auszahlungen an die Versicherten in Form einer Prämie möglich.

Verlangt die KKH einen Zusatzbeitrag?
Die KKH wird ohne Zusatzbeitrag in das Jahr 2009 starten. Schon bisher zählte die KKH zu den Kassen, die ihren Versicherten einen vergleichsweise günstigen Beitragssatz anbieten konnten. Auch mussten wir zu keinem Zeitpunkt – im Gegensatz zu einer Vielzahl anderer Kassen – Kredite aufnehmen. Die solide Finanzpolitik der vergangenen Jahre zahlt sich für unsere Versicherten also auch 2009 aus.

Kann ich meine Krankenkasse wechseln?
Ein Kassenwechsel ist auch im Jahr 2009 möglich. Die Kassen unterscheiden sich in Zukunft aber nicht mehr durch den Beitragssatz, sondern nur noch durch ihr Angebot an Leistungen und Service sowie gegebenenfalls durch Zusatzbeiträge oder Prämien. Ein Wechsel sollte gut überlegt sein, denn es gilt eine 18-monatige Bindungsfrist.

Wie reagiert die KKH auf den Gesundheitsfonds?
Die Kaufmännische Krankenkasse ist durch ihr breites Leistungsspektrum, weit über den Katalog der normalen gesetzlichen Leistungen hinaus, bereits jetzt bestens aufgestellt. Die KKH gilt seit Jahren als Vorreiter für innovative Behandlungsmodelle in der Branche. Sie entwickelt zukunftsweisende Gesundheitsprogramme und unterstützt ihre Versicherten bei einem gesunden Lebensstil. KKH-Versicherte profitieren deshalb schon heute von den medizinischen Modellvorhaben und den innovativen Therapiekonzepten. Dass sich auch immer mehr freiwillig Versicherte bewusst für die KKH entscheiden und nicht zu einer privaten Krankenversicherung wechseln, ist ein klares Signal, dass Leistung und Service stimmen.

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