Handwerkskammer Schwerin warnt vor Betrügern

Keine Gesetzestexte per Nachnahme annehmen

Derzeit wird aus mehreren Handwerkskammerbezirken bundesweit von einer neuen Betrugsmethode berichtet, wie Handwerksunternehmen um ihr Geld erleichtert werden sollen. Auch der Handwerkskammer Schwerin sind jetzt erste Fälle gemeldet worden.

Die Vorgehensweise der Betrüger ist dabei immer gleich: Am Telefon geben sich Personen als Mitarbeiter der Handwerkskammer aus oder beziehen sich auf die Handwerkskammer und erklären den Betrieben, dass sie verpflichtet seien, bestimmte Gesetze auszuhängen. Dabei handelt es sich um „Handwerkerschutztafeln“, „Handwerkerschutzgesetze“ oder „Arbeitszeitgesetze“.

Den Anrufern wird eine bevorstehende Kontrolle durch die Handwerkskammer und bei einem Verstoß gegen die Aushangpflicht Bußgelder bis zu 250 Euro angedroht. Man könne diese aushangpflichtigen Gesetze jedoch bestellen, die Lieferung erfolge innerhalb der nächsten Tage per Nachnahme. Zu zahlen sind dann jeweils ca. 70 Euro. Absender der Nachnahmesendung ist ein Institut für Handwerk und Gewerbe aus Neumünster.

Die Handwerkskammer Schwerin weist darauf hin, dass derartige Anrufe weder aus dem Hause der Handwerkskammer kommen, noch dass sie mit dem Institut für Handwerk und Gewerbe in Beziehung steht. Amtliche Schreiben der Handwerkskammer sind durch die entsprechenden Briefbögen identifizierbar. Im Zweifelsfall sollten Betriebe den darauf angegebenen Sachbearbeiter oder die Rechtsberater der Handwerkskammer anrufen.

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