Harald Terpe diskutiert mit Gästen über Patientenverfügungen

Der Rostocker Bundestagsabgeordnete Harald Terpe (Grüne) lädt am 10. Juni alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu der Veranstaltung „Patientenverfügung: Ist eine gesetzliche Regelung notwendig?“ ins Sankt Spiritus nach Greifswald (Lange Str. 51, Eingang Caspar-David-Fr.-St.) ein.

Mit Terpe, der Obmann seiner Fraktion im Gesundheitsausschuss ist, diskutieren der Moraltheologe Prof. Dr. Heinrich Assel, der Strafjurist Prof. Dr. Wolfgang Joecks sowie der Intensivmediziner Prof. Dr. Michael Wendt. Moderiert wird die Veranstaltung von Christoph de Boor, dem Geschäftsführer des Diakoniewerkes Stargard. „Mir ist es ein großes Anliegen, dass das Thema Patientenverfügung breit diskutiert wird“, erklärt Terpe. „Ich will keinen Automatismus des Sterbens und bin der Auffassung, dass die Position von Angehörigen und Vertrauenspersonen, beispielsweise durch Vorsorgevollmachten gestärkt werden sollte. “

Hintergrund:
Die Frage, ob man die Patientenverfügung gesetzlich regeln sollte, beschäftigt den Deutschen Bundestag schon seit längerer Zeit. Der Bundesgerichtshof hatte in einer Entscheidung aus dem Jahr 2003 den Gesetzgeber gebeten, die Patientenverfügung rechtlich zu regeln. Eine Gruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stünker hat nun einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der am 19. Juni in 1. Lesung debattiert wird. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigte einer Person, die nicht mehr selbst entscheiden kann, an den in einer Patientenverfügung geäußerten Willen gebunden ist und im Einvernehmen mit dem behandelnden Arzt auch über einen Lebensabbruch entscheiden darf. Der Gesetzentwurf stößt allerdings bei einem großen Teil von Abgeordneten aus allen Fraktionen auf Kritik, weil er nachträgliche Willensänderungen des Patienten nur unzureichend berücksichtigt und so einen Automatismus des Sterbens schafft. Zudem wird die Entscheidung des Betreuers bzw. Bevollmächtigtem bei Einvernehmen mit dem Arzt durch keine weitere Instanz kontrolliert.

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