Die Mitglieder des Hauptausschusses treffen sich zu ihrer nächsten Sitzung am Dienstag, dem 2. März, um 18 Uhr, im Stadthaus, Am Packhof 2-6, Raum E 070.
Auf der Tagesordnung stehen neben der Änderung der Friedhofsgebührensatzung die Hauptsatzung, die Satzung der Landeshauptstadt Schwerin über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze, die Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Schwerin über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten und die Durchführung des Schweriner Gartensommers. Darüber hinaus beraten die Mitglieder zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt, zum Kulturentwicklungskonzept der Stadt für die Jahre 2010 bis 2015, zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Schwerin und am Oberverwaltungsgericht M-V Greifwald für die Wahlperiode 2010 bis 2015 sowie zur Prüfung der Einrichtung einer „Risikokinder Informationsdatei“. Weiterhin stehen unter anderem die Einrichtung eines Integrationsmonitorings zur Messung der Integrationserfolge oder -misserfolge in der Stadt Schwerin, die Überarbeitung der Tarifstruktur beim öffentlichen Nahverkehr, die Schaffung der Voraussetzungen für den Bau eines Golfplatzes sowie die Forderung nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung und einer Einrichtung einer Tempo-30-Zone, die Sperrung für Schwerlast-Transporter und der Bau eines Kreisverkehrs für den Bereich Neumühler Straße auf der Agenda. Darüber hinaus kommen auch der Verwahrplatz für den Abschleppdienst, die Verkehrsberuhigung und Entwicklung eines Konzeptes zur langfristigen Umgestaltung am „Schlachtermarkt“ / Schlachterstraße und die Kulturförderabgabe zur Sprache.