26-jähriger Schweriner wurde bereits per Haftbefehl gesucht
Schwerin (ots) – Bereits am Samstagnachmittag gegen 16:15 Uhr wurde die Bundespolizei durch die 3-S-Zentrale der Deutsche-Bahn AG auf dem Hauptbahnhof Schwerin über eine ungewöhnliche Fundsache informiert. Ein ehrlicher Finder gab eine Bauchtasche bei der Bahn ab. In dieser befanden sich mehrere Gramm verbotener Substanzen (Rauschmittel), so dass hier ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzt vorlag. Aber auch der Personalausweis des Eigentümers war dabei. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien ergab, dass der 26-jährige Schweriner ausreichend polizeilich bekannt war und er zudem mit einem Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde.
Da der junge Mann seine Bauchtasche vermisste, fragte er bei der Bahn nach der „Fundsache“. Die Bundespolizisten warteten schon und nahmen den jungen Schweriner fest und vollstreckten den Haftbefehl. Eine weitere Anzeige wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelrecht folgte.
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