Hebesatz der Grundsteuer B steigt auf 500 v. H.

Grundstücksbesitzer erhalten neue SteuerbescheideMitte September erhalten alle Schweriner Grundstückseigentümer neue Steuerbescheide für die Grundsteuer B. Wie bereits zu Jahresbeginn angekündigt, hat sich der Hebesatz mit  der nunmehr veröffentlichten Haushaltssatzung im Stadtanzeiger von 450 v. H. auf 500 v. H. erhöht. Der neue Hebesatz gilt ab dem 01.01.2009.

Das bedeutet je nach Wohnlage und Ausstattung eine Mehrbelastung von 7 bis 40 Euro je Wohnung bzw. Haus für das Jahr 2009. Auch Mieter müssen sich auf höhere Kosten einstellen, da die erhöhte Grundsteuer auf die Betriebskosten umgelegt werden kann.

Finanzdezernent Dieter Niesen: „Mit der jetzigen Erhöhung der Grundsteuer B auf 500 v.H. und nochmals 2012 auf 550 v. H. hat Schwerin seine
Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft. Neben umfassenden Ausgabenreduzierungen werden damit auch einnahmeseitig die Hausaufgaben gemacht. Angesichts der unzureichenden Finanzausstattung der kreisfreien Städte reicht selbst dies noch nicht aus, das Defizit erkennbar zu reduzieren.“

Ab dem 18. September werden rund 23.000 Bescheide verschickt.  Die Stadt rechnet mit Einnahmen für die Grundsteuer von insgesamt 12,2 Mio. Euro für das laufende Jahr. Die Erhöhung ist darin mit 1,1 Mio. Euro enthalten.

Darüber hinaus erhalten Grundstückseigentümer Ende September Gebührenbescheide zur Umlage des Beitrages des Wasser- und Bodenverbandes. Bisher wurden diese Beiträge wegen ihrer Geringfügigkeit seitens der Stadt nicht eingefordert. Beispielsweise werden für ein Grundstück von 1000 m² je nach Nutzungsart bis zu 2,86 Euro jährlich fällig.

Damit setzt die Landeshauptstadt Maßnahmen aus dem von der Stadtvertretung beschlossenen Haushaltssicherungskonzept um. Einnahmen in Höhe von cirka 166.000 Euro werden für das Jahr 2009 erwartet.

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