Herbstliche Rutschpartie – Unfallgefahr durch Laub auf Straßen und Gehwegen

KKH rät: Im Schadensfall Ersatzansprüche geltend machen

Der Oktober zeigt sich in diesen Tagen von seiner besten Seite: Golden glänzt das Laub in der herbstlichen Sonne. Doch das farbenfrohe Blattwerk birgt in dieser Jahreszeit auch tückische Gefahren. Vor allem in den frühen Morgen- und Abendstunden kann sich das Laub auf Straßen und Gehwegen durch Nebel, feuchten Dunst oder Regen in eine glitschige Substanz verwandeln. Eine gefährliche Rutschpartie droht, die schmerzhafte Verstauchungen, Prellungen oder auch Knochenbrüche zur Folge haben kann. Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) rät deshalb allen Fußgängern und Fahrradfahrern, besonders vorsichtig unterwegs zu sein.

„Fahrradfahrer sollten besonders umsichtig fahren, das Tempo anpassen und gefährliche Bremssituationen vermeiden“, erklärt Sven Gäsert, Leiter des KKH-Servicezentrums in Schwerin. „Fußgänger sowie Jogger und Walker sind mit Schuhwerk mit rutschfestem Profil gegen unfreiwillige Fehltritte gut gerüstet.“ Wer dennoch stürzt und sich dabei verletzt, kann unter Umständen Schmerzensgeld und Schadensersatz fordern. Dafür ist es wichtig, Hinweise zum Unfallhergang zu sammeln. „Es helfen zum Beispiel Fotos weiter, die heute mit einem Handy schnell gemacht sind“, sagt Gäsert. „Damit kann die Beschaffenheit des Gehweges dokumentiert werden.“ Auch sei es ratsam, sich nach Zeugen umzusehen.

Diese Beweismaterialien benötigt zum Beispiel die gesetzliche Krankenkasse, um Regressansprüche geltend zu machen. „Wir holen uns im Schadensfall das Geld für Heilbehandlungen und Lohnersatzleistungen ganz oder teilweise zurück“, erklärt Gäsert. Für die Sicherheit auf Gehwegen sind entweder Kommunen, Firmen oder Hauseigentümer verantwortlich. Sie müssen dafür sorgen, dass die Wege regelmäßig von Laub befreit werden. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, können sie im Schadensfall haftbar gemacht werden.

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