IHK: Achtung, alte Mahnbescheidsformulare werden ungültig!

Die Antragsformulare zum automatisierten Mahnverfahren wurden im letzen Jahr erneuert. Alte Vordrucke dürfen nur noch bis zum 30.04.2008 aufgebraucht werden. Die IHK zu Schwerin weist darauf hin, dass die Verwendung unzulässig wird.

´Gläubiger von Forderungen riskieren mit der Verwendung alter Formulare die Zurückweisung ihres Mahnantrages´, warnt IHK-Justiziar Siegbert Eisenach. Vorsorglich sollten Restbestände durchgesehen und bei Bedarf zuerst benutzt werden. Ebenso sollten die Papierwarenhändler ihr Sortiment auf Aktualität überprüfen.

Die neuen Vordrucke sind am Aufdruck „Fassung 01.05.2007“ zu erkennen. Er befindet sich auf dem Formular links unten. Alte Vordrucke sind dagegen mit dem Hinweis ´Fassung 1.1.02´ versehen. Die neuen Formulare wurden auf Grund geänderter Anforderungen an die Praxis der Mahngerichte sowie Änderungen in der Gesetzgebung, z. B. zur Behandlung von Gemeinschaften nach dem Wohneigentumsgesetz, erforderlich.

In diesem Zusammenhang stellt die IHK zu Schwerin wiederholt klar, dass seit Ende 2005 ausschließlich das Mahngericht in der Max-Brauer-Allee 89 in 22765 Hamburg für Gläubiger mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist. Schriftliche Anträge unter Verwendung des amtlichen Vordruckes können nur an diesem Gericht fristwahrend eingereicht werden. Gleiches gilt für Antragserklärungen, die über das Portal www.online-mahnantrag.de im sog. Bar-Code-Verfahren erstellt und ausgedruckt wurden.

Weitere Informationen erhalten sie bei der IHK zu Schwerin, Abteilung Recht/Steuern, Tel.: (03 85) 51 03-153 oder unter e-mail: lumma@schwerin.ihk.de

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