IHK begrüßt Beschluss der Kultusministerkonferenz

Organisiert von den Industrie- und Handelskammern gibt es in Deutschland das System der berufsbegleitenden Aufstiegsfortbildung.Dieses bewährte System ist durch die Abschlüsse der Industriemeister und Fachwirte auf der ersten Ebene und der Betriebswirte auf der zweiten Ebene gekennzeichnet. Seit Jahren kämpfen die Industrie- und Handelskammern darum, dass die Absolventinnen und Absolventen dieser jeweils mehrjährigen Fortbildungen auch einen direkten Zugang zu den Hochschulen erhalten. Bisher wurde das durch die Hochschulen konsequent verweigert.

Um so mehr begrüßt die IHK zu Schwerin den Beschluss der Kultusministerkonferenz, künftig auch Meistern, Technikern, Fachwirten und Inhabern gleichgestellter Abschlüsse
den allgemeinen Zugang zum Hochschulabschluss zu eröffnen.

„Die Demographie geht auch an den Hochschulen nicht vorbei. Diese haben die Aufgabe, mit ihren spezifischen Mitteln und Möglichkeiten, Fachkräfte für die Unternehmen
heranzubilden und zu entwickeln“, betonte Peter Todt, Leiter des Geschäftsbereiches Aus- und Weiterbildung der IHK zu Schwerin. Bisher war dies nur für die Schülerinnen und Schüler der Gymnasien und Fachgymnasien möglich. Absolventinnen und Absolventen der Berufsausbildung mit überdurchschnittlichen Leistungen nehmen sich oft das Motto
´Lebenslanges Lernen´ zu eigen und stellen sich sehr anspruchsvollen und mehrjährigen Fortbildungen. Die Abschlüsse sind in den Unternehmen außerordentlich anerkannt und
werden gefördert.

Nach Auffassung der IHK ist es nur konsequent, wenn diese Absolventinnen und Absolventen ihren Entwicklungsweg qualifiziert fortsetzen können, und dies bei Bedarf, Wunsch und Eignung auch an den Hochschulen. Studienabschlüsse sind nicht nur für Absolventinnen und Absolventen der Gymnasien da. Das Studienangebot und die Studienorganisation richtete sich aber bisher fast ausschließlich an diese Zielgruppe. „Unter Beachtung der Entwicklung und der Aufgaben der Hochschuleinrichtungen, muss es ein Umdenken an den Hochschulen geben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aufstiegsfortbildungen müssen in den Hochschulbetrieb integriert werden. Dazu gehört auch das Neuausrichten des Angebotes genau für diese Zielgruppe, für Studentinnen und Studenten, die direkt aus der Berufspraxis kommen,“ so Todt abschließend.

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