Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin begrüßt ausdrücklich die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die seit 2007 geltende Neuregelung der Pendlerpauschale nicht verfassungskonform ist.
Eine erneute Änderung der Pendlerpauschale ist ein wichtiger Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit, der zudem die Flexibilität des Arbeitsmarktes erhöht.
Seit dem 1. Januar 2007 konnte der Steuerzahler seine Wegekosten zum Arbeitsplatz nur noch vom 21. Entfernungskilometer an mit 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen. Gerade für viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern bedeutete dies eine beträchtliche steuerliche Mehrbelastung, denn jeder siebente sozialversicherungspflichtig Beschäftigte pendelt über die Landesgrenze, um seine Arbeitsstelle zu erreichen, insgesamt rund 73.000. Dazu kommen etwa 150.000 Berufspendler, die in einem anderen Landkreis wohnen als arbeiten.
„Gerade in Anbetracht der Fachkräfteengpässe jenseits der Metropolen ist es wichtig, die Flexibilität bei der Standortsuche der Arbeitnehmer weiter zu fördern“, kommentiert Klaus-Michael Rothe, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin. „Die Bundesregierung kann von den Arbeitnehmern nicht immer mehr Flexibilität fordern, wie zuletzt in der Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien von Hartz IV umgesetzt, und sie gleichzeitig die Kosten für die zum Teil sehr weiten Anfahrtswege zur Arbeit und die hohen Benzinpreise alleine tragen lassen. Zudem haben die Verfassungsrichter nebenbei ein wirkliches Konjunkturförderprogramm mit Sofortwirkung verabschiedet“, so Rothe abschließend.
_______________________________________________________________________________