IHK- „Das Forderungssicherungsgesetz – Forderungsmanagement für Bauunternehmen“

Viele Insolvenzen sind auf Forderungsausfälle zurückzuführen. Hierauf hat der Gesetzgeber nun mit Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen reagiert, die Werkunternehmer besser vor Forderungsausfällen absichern sollen.

Vor allem Bauunternehmen  sollen ihre Zahlungsansprüche gegenüber Kunden zukünftig leichter als bisher durchsetzen können. So sieht es das neue Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) vor.

In der kostenlosen IHK-Veranstaltung, die am Mittwoch, dem 28.01.2009, 17:00 – 19:00 Uhr, Berufsbildungs- und Technologiezentrum der HWK Schwerin, Werkstr. 600, stattfindet und zu der Unternehmer und ihre Mitarbeiter herzlich eingeladen sind, wird ein Überblick über die wichtigsten neuen Regelungen gegeben. Als Referent steht Honorarprofessor Dr. Jörg Schmidt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwälte Dr. Schmidt, Schwerin, zur Verfügung.

Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Schwerin und dem Bauverband Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt.

In diesem Zusammenhang wird auf die IHK-Broschüre „Schuldner sollen schneller zahlen“ (40 Seiten, DINLang) hingewiesen, die zu einem Preis von 5,00 bei der IHK zu Schwerin bezogen werden kann.

Anmeldungen für Interessierte sowie Bestellungen der IHK-Publikation „Schuldner sollen schneller zahlen“ bei der IHK zu Schwerin, Tel.: (03 85) 51 03-152, E-Mail: fahden@schwerin.ihk.de oder direkt online unter www.ihkzuschwerin.de, Rubrik ´Veranstaltungen´ oder ´Publikationen´.

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