IHK: Entwurf des Nichtraucherschutzgesetzes erneut unzureichend

Die Pläne der Sozialministerin, das bestehende Nichtraucherschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern zu ändern, gehen nach Ansicht der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin nicht weit genug. „Die geplanten Änderungen entsprechen lediglich den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, die bis Jahresende umgesetzt werden müssen und beinhalten keine praxisnahen Überlegungen“, so Ulrich Unger, amtierender Hauptgeschäftsführer der Schweriner IHK.

Unger weiter: „Auch wenn die meisten Gastronomen sich dem jetzigen Gesetz gefügt haben und die erwarteten Umsatzeinbrüche größtenteils ausgeblieben sind, stellt das Gesetz für nicht wenige Unternehmen nach wie vor eine große Beeinträchtigung ihrer Unternehmertätigkeit dar.

Zwar befürwortet die IHK auch einen Nichtraucherschutz im „Gesundheitsland Nr. 1“, jedoch sollten Gaststätteninhaber selbst entscheiden können, ob sie Nichtraucher oder Raucher begrüßen wollen und dies entsprechend kennzeichnen. Diese Regelung wurde bereits in der Stellungnahme der IHKs Mecklenburg-Vorpommern zum Gesetzentwurf im Jahr 2007 vorgeschlagen.  „Eine solche Regelung mit Hinweispflicht bevorzugen wir nach wie vor, da jeder Unternehmer und die Gäste somit selbst entscheiden können. Daher appellieren wir erneut an die Sozialministerin, eine flexible und praxisnahe Lösung in das Gesetz aufzunehmen.“

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