Wer eine Gaststätte betreibt und dort Alkohol ausschenken will, braucht dazu gemäß Gaststättengesetz eine Erlaubnis.
Die Gaststättenerlaubnis wird von der zuständigen Ordnungsbehörde nur dann erteilt, wenn der zukünftige Gaststättenbetreiber nachweisen kann, an einer Unterrichtung bei der IHK teilgenommen zu haben. Mit einer Teilnahme ist ebenfalls die Schulungspflicht nach Lebensmittelhygiene-Verordnung für Unternehmer, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln und in Verkehr bringen abgedeckt.
Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin führt im Rahmen ihrer Veranstaltungstätigkeit regelmäßige Schulungen zum Gaststätten- und Lebensmittelrecht durch. Für die IHK-Gaststättenunterrichtung am 4. September 2008, 14:00 – 17:00 Uhr sind noch Plätze frei. Ebenfalls mit einer Teilnahme abgedeckt ist die Schulungspflicht für Lebensmittelunternehmer, die laut deutscher Lebensmittelhygiene-Verordnung § 4 vom 8.8.2007 über entsprechende Fachkenntnisse verfügen müssen und diese auf Verlangen der zuständigen Behörde nachweisen müssen.
Lebensmittelunternehmer im Sinne der Verordnung sind Personen, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln und in Verkehr bringen.
Das Lebensmittelüberwachungsamt kann bei fehlendem Nachweis oder bei deutlichen Mängeln zur Teilnahme an einer solchen Schulung verpflichten.
Weitere Informationen bzw. Anmeldungen unter Tel. (03 85) 51 03-12 bzw. guedokeit@schwerin.ihk.de.