IHK-Informationskampagne zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Am 02.09.2008 beginnt in den Räumen der IHK zu Schwerin eine Informationskampagne über die Anforderungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG).

Anlass ist der im Gesetz verankerte Termin 10.09.2008, ab dem Neuerwerber der Fahrerlaubnis für Omnibusse eine Grundqualifikation nachweisen müssen. Ab dem 10.09.2009 wird diese gesetzliche Pflicht auch für Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterverkehr ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewichts gelten. Auch die Pflicht zur Weiterbildung aller Berufskraftfahrer ist in diesem Gesetz verankert. Ziel der Informationskampagne ist es, die Unternehmer und Berufskraftfahrer durch Vermittlung wichtiger Fakten aus den gesetzlichen Bestimmungen die Unternehmer und Berufskraftfahrer in die Lage zu versetzen, Angebote von Weiterbildungsveranstaltern im Zusammenhang mit dem BKrFQG richtig zweckmäßig auszuwählen sowie die langfristigen personellen und finanziellen Konsequenzen für das eigene Unternehmen sachkundig abwägen zu können. Von September bis Dezember 2008 werden von der IHK zu Schwerin in allen Kreisstädten weitere Veranstaltungen mit diesem Inhalt durchgeführt.
Die IHK zu Schwerin lädt daher Unternehmer und Berufskraftfahrer aus Schwerin und der näheren Umgebung am 02.09.2008 um 18.00 Uhr zur ersten Informationsveranstaltung in die IHK zu Schwerin, Schlossstraße 17, ein. Die Veranstaltung ist kostenlos.
Anmeldungen für Interessierte bei der IHK zu Schwerin, Tel.: 0385 5103-141, E-Mail: lepp@schwerin.ihk.de oder direkt online unter www.ihkzuschwerin.de, Rubrik ´Veranstaltungen´.

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