IHK kritisiert Einschränkung der Sonntagsöffnung

Als ´Schritt in die falsche Richtung´bezeichnet Klaus-Michael Rothe, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, die Entscheidung des Wirtschaftsministeriums,die Bäderregelung für Mecklenburg-Vorpommern einzuschränken.

Die Verordnung ist erst seit knapp einem Jahr in Kraft und wurde von der katholischen und den beiden evangelischen Landeskirchen vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald verwaltungsgerichtlich angegriffen. Ergebnis ist nun eine aus Sicht der IHK völlig überflüssige weitere Einschränkung der Öffnungsmöglichkeiten für Geschäfte an Sonntagen. War es in den Zentren der sechs kreisfreien Städte des Landes bisher an 40 Sonntagen erlaubt, die Geschäfte zwischen 11.00 Uhr und 20.00 Uhr zu öffnen, ist dies jetzt nur noch an 11 Sonntagen zwischen 11.30 Uhr und 18.30 Uhr möglich.

Die mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt sofort und ohne Anhörungsverfahren in Kraft tretende Neuregelung führt nach Einschätzung der Industrie- und Handelskammer zu einer weiteren Benachteiligung der Innenstädte des Landes. Diese hätten mit zunehmender Attraktivität auch immer mehr Kunden wieder in die Stadt gezogen.

´Dabei betonen wir ausdrücklich, dass erweiterte Öffnungszeiten nicht erweiterte Arbeitszeiten für die Mitarbeiter bedeuten´, unterstreicht Rothe. Vielmehr komme es darauf an, den Unternehmerinnen und Unternehmern die Freiheit zu lassen, die für sie richtigen Entscheidungen hinsichtlich der optimalen Öffnungszeit ihres Geschäftes zu treffen. ´Wer sich für Bürokratieabbau ehrlich einsetzt, sollte nicht ständig neue komplizierte Regelungen schaffen, die sich weder Händler noch Kunden merken können´, so Rothe.
Ob mit der veröffentlichten Regelung auch wirklich Ruhe einkehrt oder die Kirchen weiterhin klagen werden, ist derzeit übrigens noch offen.

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