IHK: Neubau LUDWIG BÖLKOW´-Haus der Wirtschaft zeitnah genehmigen

Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin nimmt das Beratungsergebnis des Bauausschusses der Landeshauptstadt Schwerin vom vergangenen Donnerstag zur Kenntnis.

Entscheidend für die Umsetzung des Bauvorhabens ´Ludwig Bölkow´-Haus der Wirtschaft ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Die baurechtliche Zulässigkeit des von der IHK geplanten Neubauvorhabens wurde bereits 2006 im rechtsgültig abgeschlossenen Bauvorbescheidverfahren bestätigt.
„Wir gehen auch weiterhin von einer fachlich und rechtlich fundierten Entscheidung der verantwortlichen Gremien der Stadt Schwerin aus. Im Zuge des gesamten Planungsverlaufs wurden detailliert alle relevanten Vorgaben umgesetzt. Der am 22. Februar 2008 eingereichte Bauantrag ist rechtlich einwandfrei und entscheidungsreif“, so Jörgen Thiele, Präsident der IHK zu Schwerin.
Die städtische Hauptsatzung und das geltende Baurecht geben einzig den Spielraum für den Bauherrn wie auch für die Entscheidungsfrage vor.

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