IHK-Veranstaltung: „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“

Diese Veranstaltung findet am 18.05.2009 um 18:00 Uhr im Berufsbildungs- und Technologiezentrum der HWK Schwerin, Werkstr. 600, statt.Zweck des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) aus dem Jahr 2006 ist die Verhinderung von Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, sexueller Identität oder Behinderung. Das Gesetz setzt europarechtliche Vorgaben um, geht zum Teil aber auch darüber hinaus. „Die Vorschriften haben erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmen, und zwar in den verschiedensten Bereichen. Der Arbeitgeber hat bei allen Personalfragen auf eine nicht diskriminierende Behandlung zu achten. Dazu treffen ihn Schulungs- und Organisationspflichten. Bei Verstoß drohen erhebliche Sanktionen: Neben Unterlassung kann der Betroffene Schadenersatz und sogar Schmerzensgeld verlangen“, warnt Siegbert Eisenach, Leiter des Geschäftsbereichs Recht & Fair Play der IHK zu Schwerin, die Unternehmerschaft in Westmecklenburg.

Die IHK zu Schwerin führt zu diesem Thema am Montag, dem 18.05.2009, 18:00 bis 20:00 Uhr, im Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Schwerin, Werkstr. 600, eine kostenlose Informationsveranstaltung durch, zu der interessierte Unternehmer eingeladen sind. Es werden die wichtigsten Vorschriften und die Auswirkungen des AGG für Unternehmen erläutert. Als Referent steht Volker Godejohann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht; Rechtsanwälte Godejohann & Brentrup; Schwerin, zur Verfügung.

Anmeldungen für Interessierte bei der IHK zu Schwerin, Tel.: (03 85) 51 03-152, E-Mail: fahden@schwerin.ihk.de oder direkt online unter www.ihkzuschwerin.de, Rubrik ´Veranstaltungen´.

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