IHK-Veranstaltung: „Die personenbedingte Kündigung“

Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, können eine sog. personenbedingte Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz rechtfertigen. „Vor Ausspruch einer personenbedingten Kündigung muss jedoch immer geprüft werden, ob die Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung im Betrieb besteht oder der zeitweilige Ausfall anderweitig überbrückt werden kann“, so Siegbert Eisenach, Leiter des Geschäftsbereichs Recht & Fair Play der IHK zu Schwerin.

Die IHK-Veranstaltung, die am Montag, dem 11.05.2009, 18:00 – 20:00 Uhr, in der IHK zu Schwerin, Schloßstr. 17, Raum 203, stattfindet und zu der interessierte Unternehmer eingeladen sind, zeigt die unterschiedlichen Aspekte bei der personenbedingten Kündigung praxisnah auf. Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Schwerin durchgeführt. Als Referentin steht Brigitta Zwolski, Direktorin des Arbeitsgerichts Schwerin, zur Verfügung. Die Veranstaltung ist kostenlos.

Anmeldungen für Interessierte bei der IHK zu Schwerin, Tel.: (03 85) 51 03-152, E-Mail: fahden@schwerin.ihk.de oder direkt online unter www.ihkzuschwerin.de, Rubrik ´Veranstaltungen´.

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