Beschäftigungen, für die maximal 400 Euro gezahlt werden, gelten als sog. Mini-Jobs. Sie unterliegen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vergünstigungen.
Derzeit betragen die Pauschalabgaben 30 %. Die Veranstaltung, die am Mittwoch, dem 27.06.2007, 15:00 bis 17:00 Uhr in der IHK zu Schwerin, Schloßstraße 17, Empore, stattfindet, stellt die Regelungen zum Mini-Job, zur Abgrenzung zu den kurzzeitigen Beschäftigungen und zum Melde- und Abgabenerhebungsverfahren im Detail vor. Als Referent steht André Schubert, Mitarbeiter der Mini-Job-Zentrale bei der Knappschaft Bahn See in Cottbus zur Verfügung. Die Veranstaltung ist kostenlos.
Anmeldungen für Interessierte bei der IHK zu Schwerin, Tel.: (03 85) 51 03-152, e-mail: fahden@schwerin.ihk.de oder direkt online unter www.ihkzuschwerin.de, Rubrik ´Veranstaltungen´