IHK-Veranstaltung zum Thema ´Die verhaltensbedingte Kündigung´

Nicht selten gibt das Verhalten eines Arbeitnehmers Anlass dazu, sich von ihm trennen zu wollen.

Jedoch ist eine Kündigung meist nur unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes möglich. Welche Voraussetzungen bei einer verhaltensbedingten Kündigung erfüllt sein müssen, wird daher im Mittelpunkt der IHK-Veranstaltung stehen, die am Montag, dem 03.09.2007, von 18:00 bis 20:00 Uhr in der IHK zu Schwerin, Schloßstraße 17, Raum 203 stattfindet und zu der alle interessierten Unternehmer herzlich eingeladen sind. Als Referentin steht Brigitta Zwolski, Richterin am Arbeitsgericht, Schwerin zur Verfügung. Die Veranstaltung ist kostenlos.

Anmeldungen für Interessierte bei der IHK zu Schwerin, Tel.: (03 85) 51 03-152, e-mail: fahden@schwerin.ihk.de oder direkt online unter www.ihkzuschwerin.de, Rubrik ´Veranstaltungen´.

Nach oben scrollen