Gewerbliche Straßengütertransporte ab 3,5 t sind genehmigungspflichtig
Vom Bundesamt für Güterverkehr werden bei Kontrollen immer noch Verstöße durch Transportunternehmer festgestellt, die ohne Genehmigung Straßentransporte durchführen. Das führt zu Bußgeldern bis zu einigen tausend Euro.
Die IHK zu Schwerin bietet deshalb in einer Informationsveranstaltung, gemeinsam mit dem Bundesamt für Güterverkehr, am Mittwoch, dem 10.09.2008, 18:00 Uhr, in den Räumen der IHK, Schlossstraße 17, rechtliche Hinweise und Informationen an.
Bei einer Verletzung der Bestimmungen im Güterkraftverkehrsgesetz werden nicht nur die ausführenden Unternehmer des Straßenverkehrs, sondern auch die auftraggebenden Speditionen und Verlader mit Bußgeldern belegt. Insbesondere für Unternehmer die bislang im nichtgenehmigungspflichtigen Güterverkehr (unter 3,5 t Gesamtgewicht) tätig waren und jetzt mit größeren Fahrzeugen diese Grenze überschreiten, ist diese Veranstaltung sehr zu empfehlen.
Die Veranstaltung ist kostenlos.
Anmeldungen für Interessierte bei der IHK zu Schwerin, Tel.: 0385 5103-140, E-Mail: lepp@schwerin.ihk.de oder direkt online unter www.ihkzuschwerin.de, Rubrik ´Veranstaltungen´.