IHK: Verkaufsverbot für Alkohol an Tankstellen keine Lösung

Nach der jüngsten Einigung der baden-württembergischen Landesregierung auf ein nächtliches Alkoholveräußerungsverbot an Tankstellen hat der Sozialminister Mecklenburg-Vorpommerns, Erwin Sellering, entsprechende Überlegungen zur Bekämpfung von Jugendkriminalität aufgegriffen.

Die IHK zu Schwerin hält die Einführung einer Verkaufsverbotsregelung jedoch nicht für geeignet, um die Anzahl von Straftaten Jugendlicher im Zusammenhang mit Alkoholkonsum spürbar zu verringern.

Selbstverständlich schätzt auch die Schweriner IHK das Problem alkoholbedingter Jugendkriminalität als sehr besorgniserregend ein. Dennoch spricht sich die IHK deutlich gegen eine neue gesetzliche Regelung aus, mit der Jugendliche am Kauf alkoholischer Getränke an Tankstellen gehindert werden sollen. Die geltenden jugendgesetzlichen Kontrollmöglichkeiten sind nach Ansicht der IHK ausreichend, werden jedoch bisher nicht konsequent genug angewandt.

´Das Problem alkoholbedingter Jugendkriminalität lässt sich mit einem neuen punktuellen Verkaufsverbot nicht lösen. Es geht vielmehr um die generelle Einstellung unserer Gesellschaft zum Alkoholkonsum von Jugendlichen und die damit verbundene Notwendigkeit, die bereits bestehenden Kontrollinstrumente endlich konsequent zu nutzen. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern kein Regelungs-, sondern ein Vollzugsdefizit.´, so Klaus-Michael Rothe, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin.

Die IHK weist abschließend darauf hin, dass ihre Forderung nach einer stärkeren Ausschöpfung der bereits vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten zum Jugendschutz die Landespolitik in diesbezüglichen strittigen Debatten 1998/ 1999 dazu veranlasste, von der Einführung eines damals beabsichtigten Alkoholveräußerungsverbotes an Tankstellen letztlich Abstand zu nehmen.

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