IHK zu Schwerin fordert das Recht zum Berufsschulbesuch auch bei einer zweiten Berufsausbildung

Die Schweriner Industrie- und Handelskammer hat im laufenden Anhörungsverfahren zur Novellierung des Schulgesetztes konsequent das Recht der Auszubildenden eingefordert, auch bei einer zweiten Berufsausbildung, die Berufsschule besuchen zu dürfen.

Die Abgeordneten des Landtages müssen dies bei ihrer Beschlussfassung am 28. Januar beachten. Die Sicherung des Fachkräftenachwuchses ist eine Aufgabe, die für die kommenden Jahre von vorrangiger Bedeutung ist. Dies wird um so wichtiger, da sich die Schulabgängerzahlen in Mecklenburg Vorpommern in den kommenden Jahren in etwa halbieren. In den vergangenen Jahren war es notwendig, bei der Vielzahl der Ausbildungsbewerber, zusätzliche außerbetriebliche bzw. vollzeitschulische Angebote anzubieten. Viele Absolventen dieser Ausbildungsgänge bemühen sich derzeit durch eine zweite Berufsausbildung in IHK- oder HWK-Berufen ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. `Wenn Ausbildungsbetriebe bereit sind mit diesen Jugendlichen einen Ausbildungsvertrag abzuschließen und eine entsprechende Facharbeiterausbildung anzustreben, dann darf es nicht geschehen, dass sie von Berufsschulen abgewiesen werden, nur weil es vom Gesetzgeber so vorgeschrieben wird,` betonte Klaus-Michael Rothe, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin. Nach der geltenden Verordnung zur Unterrichtsversorgung im Land werden Auszubildende, die eine Zweitausbildung absolvieren, an den Berufsschulen geduldet. Sie können bzw. müssen aber abgewiesen werden, wenn sie zu einem erhöhten Lehrereinsatz führen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn 30 Schüler in einer Klasse überschritten werden und es zur Bildung einer  zweiten Klasse kommen müsste.`Das können wir uns als Mecklenburg-Vorpommern nicht leisten. Wir brauchen in Zukunft gut ausgebildete Fachkräfte und dürfen nicht riskieren, dass Jugendliche in andere Bundesländer abwandern, nur weil sie bei uns im Land kein Recht auf Berufsschulausbildung haben. Kein Abgeordneter kann dies verantworten. Entweder müssen klare Aussagen im Schulgesetz verankert sein, oder in der Verordnung zur Unterrichtsversorgung muss diese Bremse für die Fachkräfte- sicherung in MV sofort entfernt werden,`so Rothe abschließend.

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