Illegale Livestream-Mittschnitte können bald teuer werden

UB: Aufzeichnung der Stadtvertretersitzung verletzt Persönlichkeitsrechte / Verstöße sollen mit hohem Ordnungsgeld geahndet werden

Silvio Horn (Foto: UB)

Die Fraktion UNABHÄNGIGE BÜRGER schlägt eine Änderung der Hauptsatzung – des wichtigsten Regelwerkes der Kommunalpolitik in Schwerin – vor. Dort soll ein Passus aufgenommen werden, wonach Speicherung und Veröffentlichung der Liveübertragung der Stadtvertretersitzungen im Internet nicht zulässig sind; Verstöße sollen mit einem Ordnungsgeld geahndet werden. Unterstützung kommt von der CDU.

„Wir sind als Fraktion für Transparenz bekannt; lebendige Kommunalpolitik benötigt Öffentlichkeit und Offenheit. Deswegen unterstützen wir die Liveübertragung von Sitzungen über das Internet. So kann Kommunalpolitik einer breiten Öffentlichkeit nahegebracht werden. Dass aber Unbekannte den Livestream illegal aufzeichnen und ganz oder teilweise ins Internet stellen, geht zu weit. Dieses Vorgehen widerspricht den Absprachen der Fraktionen und verletzt vor allem die Persönlichkeitsrechte der Stadtvertreter. Daher muss das unterbunden werden“, sagte Fraktionsvorsitzender Silvio Horn. Die Stadtvertretung sei kein Berufsparlament wie ein Land- oder Bundestag, für deren Repräsentanten andere Maßstäbe in der öffentlichen Darstellung gelten. „In Gemeinderäten sitzen ehrenamtliche Stadtvertreter, die nach Feierabend zu Beratungen zusammenkommen. Wir wollen nicht, dass sich einzelne Mitglieder der Stadtvertretung in der Debatte zurückhalten, weil sie befürchten, manipulativ zusammengeschnittene Teile von eigenen Redebeträgen im Internet dauerhaft wiederzufinden“, so Horn.

In der Frage liegt eine Stellungnahme des Landesbeauftragten für Datenschutz- und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern vor, wonach die illegale Veröffentlichung das Recht der Stadtvertreter auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. „Wir wissen, dass man das Mitschneiden technisch nicht verhindern kann. Aber: Jeder, der sich nicht an die neue Regel hält, läuft Gefahr, ein hohes Ordnungsgeld zahlen zu müssen“, so Horn abschließend.

 

Quelle: UB
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