Im Eilverfahren: Urheber von Hassposting verurteilt

26-Jähriger wurde nur einen Tag zuvor von der Kripo Schwerin festgenommen

Das Fachkommissariat Staatsschutz der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin hat auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schwerin am 29.09.2015 einen 26-jährigen Mann aus Gadebusch vorläufig festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, an diesem Tage in einem sozialen Netzwerk neben der Wiederholung von stereotypen verfassungsfeindlichen Parolen die Inbrandsetzung eines Flüchtlingsheims angekündigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen den geständigen Mann ein Ermittlungsverfahren wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie Volksverhetzung eingeleitet und bei dem Strafrichter des Amtsgerichts Wismar einen Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren gestellt.

Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Stefan Urbane, heute mitteilte, hat das Amtsgericht daraufhin am heutigen Tage eine Hauptverhandlung durchgeführt und den nicht einschlägig vorbestraften Mann zu 5 Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, sowie der Zahlung von 300 Euro als Auflage verurteilt. In der Hauptverhandlung habe der Verurteilte angegeben, die Drohung nicht ernst gemeint und aus persönlichem Frust gehandelt zu haben. Das Mobiltelefon, mit dem dieser die Postings verbreitet hatte, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft als Tatobjekt eingezogen (im Sinne des § 74 Abs. 1 Strafgesetzbuch). Das Urteil ist rechtskräftig.

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