Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepaketes erwartet

Vorbereitungen der Landeshauptstadt laufen auf Hochtouren

Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren: Pünktlich zum Inkrafttreten des Gesetzes zum Bildungs- und Teilhabepaket ist die Stadtverwaltung gerüstet, um die ersten Anträge entgegen zu nehmen. Dazu werden im Erdgeschoss des Stadthauses die entsprechenden Anträge erhältlich sein. Die Landeshauptstadt erwartet täglich das Inkrafttreten des Gesetzes. Sozialdezernent Dieter Niesen: „Wir wollen vorbereitet sein, wenn das Gesetz wirksam wird. Vor allem wollen wir, dass die Leistungen des Bildungspaketes schnell und unkompliziert  bei den Kindern und ihren Familien ankommen.“

Im Stadthaus wird es auch erste Informationen und Beratungsmöglichkeiten zum Ausfüllen der Anträge geben. Hier ist auch die zentrale Anlaufstelle rund um das Bildungspaket. Das kommt Schwerinerinnen und Schwerinern zugute, die Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder einen Kinderzuschlag erhalten.

Die Förderung erfolgt aber nicht automatisch: Die Eltern müssen die Leistungen  für ihre Kinder bei der Landeshauptstadt beantragen.

Übernommen werden:
– Kosten für das gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule
– Teilnahme an Sport- und Kulturangeboten in Höhe von monatlich 10 Euro   (z. B. für Beiträge von Sportvereinen, Musikunterricht oder Museumsbesuche)
– Nachhilfeunterricht mit Bescheinigung der Schule, dass die Förderung zum Erreichen des Klassenziels erforderlich ist
– Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
– Schulbedarf in Höhe von jährlich 100 Euro
– Schülerbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur nächsten Schule

Sozialdezernent Dieter Niesen  hofft, dass dieses Angebot im Sinne der Kinder und Jugendlichen rege angenommen wird. Rund 7.000 Mädchen und Jungen könnten in Schwerin vom neuen Gesetz profitieren.

Zu den finanziellen Auswirkungen der geplanten Reform für Schwerin sagte Dieter Niesen: „Um die genauen Kosten abzuschätzen, ist es noch zu früh. Sie hängen sowohl vom Volumen als auch Inhalt der Anträge ab. Letztendlich hängt es von den Eltern ab, wie stark sie die Leistungen annehmen. Zudem müssen die internen Verfahren noch ausgestaltet werden. Hierzu stehen die Kommunen eng mit dem Land in Verbindung, das die Ausführungsbestimmungen regelt.“

Die Kosten für Bildung und Teilhabe sollen möglichst direkt mit den entsprechenden Leistungserbringern wie den Schulen, Vereinen, Musikschulen usw. abgerechnet werden.

Quelle: Landeshauptstadt Schwerin

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