Schwerin hat Redebedarf zum Bescheidentwurf des Doppelhaushalts
Das Innenministerium hat der Stadtverwaltung Ende vergangener Woche einen Bescheidentwurf zur Haushaltssatzung 2017/2018 übersandt. Demnach soll ein Großteil der geplanten Investitionen genehmigt werden. Ohne Beanstandungen sollen die Investitionen in Bildung und auch ein Großteil der Verpflichtungsermächtigungen für städtebauliche Sondervermögen akzeptiert werden. Weitgehend genehmigt werden sollen auch der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen und die geplante Kreditaufnahme zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit.
Der Bescheidentwurf des Innenministeriums enthält aber auch Forderungen, die aus Sicht des Oberbürgermeisters und seiner beiden Dezernenten nicht akzeptiert werden können. „Auch deshalb werden kurzfristig den angebotenen Anhörungstermin im Ministerium wahrnehmen“, so Oberbürgermeister Rico Badenschier. Aus Sicht der Verwaltung sollen dann insbesondere beabsichtigte Anordnungen zum laufenden Haushalt kritisch hinterfragt werden.
So fordert das Ministerium die Stadt auf, rückwirkend den Gewerbesteuerhebesatz deutlich anzuheben. Und das, obwohl die Stadt bereits über einen überaus hohen Grundsteuer-B-Satz verfügt. „Bedauerlich ist auch, dass die als Folge der Kreisgebietsreform festzustellende strukturelle Unterfinanzierung Schwerins keinen Einfluss auf die Haushaltgenehmigung haben soll. Zumal selbst der Landesrechnungshof in seinem jüngsten Bericht die besonderen Lasten Schwerins dokumentiert hat“, erklärt die Schweriner Verwaltungsspitze.
Es sei aus Sich der Landeshauptstadt irritierend, dass es nicht möglich sein soll, das Finanzausgleichsgesetz (FAG) zum 1. Januar 2018 zu novellieren. Dass die unterfinanzierte Landeshauptstadt dann aber auch noch aufgefordert wird, die dadurch entstehende Finanzierungslücke aus eigener Kraft zu decken, sei nicht nachvollziehbar. Dass diese Deckung durch eine Haushaltssperre erreicht werden soll, passe insofern ins Bild.
Derartige Maßnahmen in Verbindung mit der Gewerbesteuererhöhung sollen aus Sicht des Innenministeriums zu einer Haushaltsverbesserung von mehr als sechs Millionen Euro in 2018 führen. Selbst auf diesem Wege wäre ein Haushaltsausgleich aber nicht darstellbar.
Wenig hilfreich erscheinen auch Forderungen des Innenministeriums zur Umsetzung nicht konkret benannter Empfehlungen des Beratenden Beauftragten. „Einen Haushaltsausgleich konnte selbst der Beratende Beauftragte nicht aufzeigen. Es wäre zielführend, wenn das Ministerium erklären würde, welche Vorschläge des Beratenden Beauftragten seitens der Stadt noch umgesetzt werden sollen“, sagte Finanzdezernent Andreas Ruhl.
Auch die Versagung von Stelleneinrichtungen soll im Rahmen der Anhörung noch einmal erörtert werden (Beispiel: Behindertenkoordinator). Die Verwaltung prüft zurzeit, inwieweit die flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen als Revisionsgrund in Bezug auf die Konsolidierungsvereinbarung ins Feld geführt werden können. Zumal die Stadt Schwerin selbst nach den aktuellsten Zahlen eben desselben Ministeriums die meisten Flüchtlinge in ganz M-V aufgenommen hat. Schließlich soll auch die Versagung von Stelleneinrichtungen im Rahmen der Anhörung noch einmal erörtert werden (Beispiel: Behindertenkoordinator).