Ja oder Nein zur Gerichtsstrukturreform?

Noch drei Tage bis zum Volksentscheid – am Sonntag wird abgestimmt

Am 6. September ist es soweit, dann sind alle wahlberechtigten Bürger Mecklenburg-Vorpommerns aufgerufen, den Gang zur Wahlurne anzutreten. Denn am Sonntag ist wird per Volksentscheid über die Gerichtsstrukturreform abgestimmt. Durch diese im Oktober 2013 vom Landtag beschlossene und seit Oktober 2014 umgesetzte Reform wurden bereits mehrere Amtsgerichte des Landes geschlossen (zuletzt, am 31.08.2015 das Amtsgericht Wolgast). Ganz zum Missfallen der Opposition im Landtag und der Initiatoren des zugrundeliegenden Volksbegehrens, dem Verein Pro Justiz und dem Richterbund.

Während die Koalition aus SPD und CDU mittels Gerichtsstrukturreform über einen Zeitraum von 25 Jahren mit rund 33,6 Mio. Euro Einsparungen rechnet und zudem ein effizienteres Arbeiten der Gerichte sieht, sprechen deren Gegner von einem „Kahlschlag bei den Gerichten“ und prognostizieren eine Verschlechterung der Möglichkeiten der bürgerlichen Teilhabe. So erhöhen sich die Entfernungen zum dann zuständigen Amtsgericht teilweise auf über 50 km. Aber auch die erklärten Kostensenkungen im mehrstelligen Millionenbereich werden angezweifelt.

Mit Ja oder Nein stimmen?

Auf den ersten Blick etwas verwirrend: wer gegen die Reform ist, der simmt mit Ja und umgekehrt. Denn der Volksentscheid stellt die Frage nach der Aufhebung der Reform. Dass dies indes zu Verwirrungen führen kann, beanstandete der Richterbund bereits im Vorfeld.

Soll die Gerichtsstrukturreform aufgehoben werden, dann muss mindestens ein Drittel aller Wahlberechtigten mit Ja stimmen und gleichzeitig die Stimmenmehrheit bilden. Bei einem erfolgreichen Volksbegehren müssten die bisherigen Gerichtsschließungen und -umwandlungen (zu Zweigstellen) unverzüglich rückgängig gemacht werden.

Schwerins Oberbürgermeisterin wirbt für Teilnahme am Volksentscheid

Obwohl die Landeshauptstadt nicht direkt von der Reform betroffen ist, ruft auch OB Angelika Gramkow zum Urnengang auf. „Dieser Volksentscheid ist die erste Volksabstimmung in Mecklenburg-Vorpommern, die auf ein erfolgreiches Volksbegehren mit mehr als 120.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern zurückzuführen ist. Unabhängig davon, wie die Schwerinerinnen und Schweriner die Gerichtsstrukturreform selbst bewerten, ist es wichtig, an diesem Tag sein Votum abzugeben und damit diese Form der unmittelbaren demokratischen Mitwirkung zu stärken“, so die Oberbürgermeisterin.

Öffnungszeiten der Wahllokale

Noch bis Freitag, 13 Uhr haben Stimmberechtigte im Briefabstimmungsraum im Erdgeschoss des Stadthauses (Raum E 089) die Möglichkeit zur Briefwahl. Geöffnet hat das Lokal am Dienstag und Donnerstag von 8 – 18 Uhr sowie am Mittwoch und Freitag von 8 – 13 Uhr. Am Sonntag, den 6. September, sind die 35 Wahllokale in der Landeshauptstadt dann von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

red

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