Jährliche Überprüfung zur Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen ist angelaufen …

Meldetermin 31. März 2009

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet – nach dem SGB IX -, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe der Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Zur Überwachung dieser Beschäftigungspflicht für das Kalenderjahr 2008 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2009 der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit  ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA beschäftigungspflichtig sind, erhalten im Januar 2009 die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM.

Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.rehadat-elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort finden die Arbeitgeber zudem Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms.

Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter  http://www.rehadat-elan.de anzufordern.

Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an ihre zuständige Agentur für Arbeit wenden. Arbeitgeber erreichen die Arbeitsagentur unter folgender Telefonnummer: 01801/ 66 44 66*.

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