Jungbäumen einfach die Triebe entfernt

Baumbeschnitt im öffentlichen Bereich kommt Verursacher teuer zu stehen

Nicht fachgerechter Beschnitt schädigt die Bäume. (Foto: SDS)Schwerin (sds) – Einige Bäume in öffentlichen Bereichen der Landeshauptstadt werden sich zum Frühling nicht mit kräftigen Trieben und zahlreichen zartgrünen Blättern schmücken können. Ihnen wurden einfach die Äste gekürzt. Unerlaubter Weise und vor allem nicht fachgerecht. Der SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen verzeichnet seit Jahresbeginn erneut illegalen Baumbeschnitt im Stadtgebiet.

Ob frisches Grün für die Vase oder einfach nur freie Sicht auf den See: Ungenehmigter Baumschnitt ist kein Kavaliersdelikt. Darauf macht Silke Bade vom Bereich öffentliches Grün beim SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen aus aktuellem Anlass aufmerksam. „Wir mussten in den zurückliegenden Wochen abermals feststellen, dass öffentliche Bäume beschnitten worden sind. Dies war beispielsweise im Bereich der Hafenstraße zu sehen.“ Hier waren zur Begrünung der Uferzone junge Bäume gepflanzt worden.

„Wenn Bäumen der Leittrieb und die kronenbildenden Äste entfernt werden, ist das für uns in der Folge ein Totalschaden. Der für die Baumarten typische Kronenaufbau wird dabei zerstört. Das notwendige Lichtraumprofil für Bäume an Wegen und Straßen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit kann in vielen Fällen nicht mehr hergestellt werden. Solche Bäume müssen dann entfernt und durch Neuanpflanzungen ersetzt werden. Das ist richtig teuer“, weiß Silke Bade. Dabei gehe es nicht allein um die Kosten für die Anschaffung von Jungbäumen. Der SDS investiert in die Neuanpflanzungen eine Menge Aufwand. Intensive Anwuchspflege und fachgerechte Erziehungsschnitte ermöglichen eine optimale Entwicklung der jungen Bäume. „Deshalb wird in jedem Fall des unberechtigten Baumschnittes Anzeige erstattet. Erst einmal gegen unbekannt“, sagt Ilka Wilczek, Werkleiterin des SDS. Und wer als Verursacher illegalen Baumbeschnitts festgestellt wird, muss damit rechnen, dass gegen ihn ein Strafverfahren oder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird. Zudem ist eine Kostenerstattung für Neupflanzung und Pflege fällig. Dieser Schadensausgleich kann je nach Baumart mindestens 800 Euro betragen.

„Im Sinne einer schönen Landeshauptstadt bitten wir alle Einwohnerinnen und Einwohner, das Beschneiden der öffentlichen Bäume unseren fachkundigen Mitarbeitern zu überlassen. Jedwede Beschädigung von Bäumen sollte uns mitgeteilt werden“, bittet Silke Bade. Hinweise
können unter der Rufnummer (0385) 644 35 50 gegeben werden.

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