Justizministerium und Landeshauptstadt Schwerin starten

Gemeinschaftsprojekt zur Betreuungsoptimierung

Mit einem gemeinsamen Projekt wollen die Landeshauptstadt Schwerin, das Justizministerium M-V und das Amtsgericht Schwerin die Umsetzung des rechtlichen Betreuungswesens untersuchen und verbessern.

Die Zahl der Menschen, die wegen einer psychischen, geistigen oder körperlichen Behinderung Unterstützung in rechtlichen Belangen benötigen, nimmt aus verschiedenen Gründen ständig zu.

Nach dem geltenden Recht liegt das Betreuungswesen (Betreuerbestellung, -überwachung und -vergütung) fast ausschließlich bei den Vormundschaftsgerichten. Die kommunalen Betreuungsbehörden haben lediglich eine begleitende Funktion – sie erarbeiten Stellungnahmen zu den Fragen, die vom  Vormundschaftsgericht gestellt werden. Dies steht  im Gegensatz zu der zu verrichtenden Aufgabe, bei der es sich eigentlich zuerst um eine Angelegenheit der sozialen Daseinsfürsorge handelt.

Um die Zusammenarbeit von Gerichten und der Betreuungsbehörde weiter zu verbessern, stellt das Land anlässlich eines Projektes Gelder für den Einsatz einer zusätzlichen Fachkraft bei der Schweriner Betreuungsbehörde bereit. Ihre Arbeit soll verstärkt dazu beitragen, in jedem Einzelfall  nicht nur zu überprüfen, ob eine rechtliche Betreuung überhaupt notwendig ist, sondernden tatsächlichen Hilfebedarf festzustellen. Wenn eine rechtliche Betreuung nicht erforderlich ist, geht es darum eine andere angemessene und zweckmäßige Hilfe zu finden und zu vermitteln. Ein Betreuer soll nur dann bestellt werden, wenn es keine andere sinnvolle Hilfe gibt. Schwerpunkt des Projektes ist nicht die Betreuungsvermeidung, sondern das Finden von Alternativen, wie beispielsweise durch das Vermitteln von anderen geeigneten Hilfen.

Das Justizministerium und die Landeshauptstadt erwarten von dem auf zwei Jahre angelegten Projekt Erkenntnisse über Ursachen und Wechselwirkungen im Ablauf der Betreuungsverfahren, die auch Auswirkungen auf die dadurch bedingten Ausgaben der Gerichte und der Verwaltung haben.

Aus diesem Grund hat das Land eine wissenschaftliche Begleitung in Auftrag gegeben.
Das abschließende Gutachten über die Ergebnisse des Projektes wird Mitte 2009 erwartet.

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