Keine leichtfertige Tötung von Brutvögeln

Landeshauptstadt Schwerin stellt klar: Umfangreiche Artenschutzmaßnahmen bei Bauvorhaben im Industriepark

Bernd Nottebaum (Foto: CDU Schwerin)

Die Landeshauptstadt Schwerin nimmt nicht leichtfertig die Tötung von Brutvögeln bei Baumaßnahmen im Industriepark Schwerin in Kauf, wie es der NABU MV in seiner Presseinformation vom 13. Juli 2017 behauptet. Bei den Bauvorhaben in Schwerins größtem Industriegebiet am südlichen Stadtrand werden hohe Maßstäbe an den Artenschutz gelegt und seit Jahren umgesetzt.

Bei den jetzt begonnenen Arbeiten zur Munitionsberäumung auf einer 10 Hektar großen Teilfläche im Industriepark wurden und werden umfangreiche Artenschutzmaßnahmen durchgeführt. Entgegen den Darstellungen des NABU MV haben die Munitionsbergungsarbeiten lediglich auf einer ein Hektar großen Teilfläche begonnen.

Vor dem Start der Munitionsbergungsarbeiten lag ein monatelanger Zeitraum für die Vorbereitung und Durchführung des Artenschutzes.

Bisher wurden seit September 2016 für die Herrichtung der 10 Hektar großen Fläche, die für den Bau eines modernen neuen Werkes des Medizintechnikunternehmens Ypsomed vorbereitet wird, mehr als 80.000 Euro für den Artenschutz von Zauneidechsen, Kreuzkröten und Vögeln ausgegeben. Es wird mit abschließenden Kosten von mehr als 100.000 Euro gerechnet.

Es erfolgte bei den bisherigen Arbeiten stets eine fachkundige Begleitung sowohl von einem zugelassenen Ingenieurbüro als auch von zusätzlich einbezogenen Fachleuten. Es wurden umfangreiche Vergrämungsmaßnahmen durchgeführt, um zu verhindern, dass Vögel in diesem Bereich brüten. Zudem schafft die Stadt auf einer 17 Hektar großen benachbarten Ausgleichsfläche in Stern Buchholz Ersatzmaßnahmen für Zauneidechsen, Kreuzkröten und Vögel. Die Munitionsberäumung hat erst nach Abschluss der Artenschutzmaßnahmen und einer öffentlichen Ausschreibung begonnen.

Wirtschaftsdezernent Bernd Nottebaum: „Im Bundesnaturschutzgesetz sind Ausnahmen aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses zulässig. Es muss unter Beachtung des Artenschutzes möglich sein, in einem rechtskräftig ausgewiesenen Industriegebiet eine Abwägung zugunsten eines weiteren Bauablaufs für eine sehr wichtige Wirtschaftsansiedlung zu treffen. Dabei haben wir insbesondere berücksichtigt, dass sich der Eingriff nur auf 5 Prozent der noch offenen Flächen bezieht. Unsere Position haben wird mit den Vertretern des NABU in einem Gespräch am 10. Juli 2017 erörtert.“

Die Ansiedlung des renommierten Schweizer Medizintechnikunternehmens Ypsomed stärkt schafft 120 wichtige tarifgebundene Industriearbeitsplätze am Wirtschaftsstandort Schwerin. Ypsomed investiert in den nächsten sechs Jahren 50 Millionen Euro und wird in seinem neuen Werk ab Januar 2019 Injektionspens für Diabetiker herstellen.

Quelle: LHS
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