Keine Nötigung zum Religionsunterricht

Katholische Kirche in Mecklenburg-Vorpommern weist Kritik zurück

Die Katholische Kirche weist erneut die Kritik der Initiative „LER 2011“ am Rechtsstatus des Religionsunterrichts in Mecklenburg-Vorpommern zurück. Die Leiterin des Katholischen Büros Schwerin, Schwester Cornelia Bührle, bezeichnete die Argumentation eines am Freitag von der Initiative veröffentlichten Rechtsgutachtens in einer ersten Stellungnahme als abwegig.

Das vom früheren Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, Ludwig Renck, verfasste Gutachten bezeichnet die Regelungen zum Religionsunterricht im Landesschulgesetz als grundgesetzwidrig. Das Gutachten kritisiert, dass auch Schüler ohne Kirchenzugehörigkeit genötigt würden, am konfessionellen Religionsunterricht teilzunehmen oder sich davon abzumelden. Bührle betonte
dagegen: „In Mecklenburg-Vorpommern ist rechtlich niemand gezwungen, am Religionsunterricht teilzunehmen.“

Mit der Fraktion „Die Linke“ im Landtag, die das Anliegen der Initiative unterstützt, hat erst vor Kurzem ein Gesprächsprozess begonnen. So haben die Kirchen die Linkspartei vor wenigen Wochen zu einem Informationsabend über den schulischen Religionsunterricht eingeladen. Das Gesprächsangebot ist bisher allerdings nicht angenommen worden.

„Darüber hinaus müssen sich die Parteien ohnehin grundsätzlich überlegen, ob sie bei einer solch wichtigen Frage eine kleine Initiative den Kirchen vorziehen“, sagte Bührle.

Das Katholische Büro Schwerin ist die Kontaktstelle der Erzbistümer Hamburg und Berlin zur Landesregierung.

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