Kirchen klagen wegen „Neuer Bäderregelung“ vor Oberverwaltungsgericht

Die Kirchenleitungen der evangelischen und katholischen Kirchen in Mecklenburg und Pommern haben beschlossen, wegen der in Mecklenburg-Vorpommern geltenden „Neuen Bäderregelung“ vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald zu klagen.

Mit der Möglichkeit, in über 140 Orten oder Ortsteilen von Mecklenburg-Vorpommern, alle kreisfreien Städte eingeschlossen, an bis zu 44 Sonntagen im Jahr in der Zeit von 11.00 bis 20.00 Uhr die Läden zu öffnen, sehen die Kirchen den Grundsatz, dass der gewerbliche Verkauf an Sonntagen ausgeschlossen ist, verletzt. Diese Regelung ist unverhältnismäßig und entspricht nicht dem Grundgesetz.

Die Klage soll noch im Januar eingereicht werden. Prozessvertreter ist Prof. Dr. Kästner, Universität Tübingen, der auch die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz in ihrer Klage gegen das Ladenöffnungsgesetz Berlins vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt.

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