Kita-Vollverpflegung: Eltern können weiterhin Essen mitgeben

Jacqueline Bernhardt: Eltern und Kitas bislang unzureichend informiert

Jacqueline Bernhardt (Foto: ©  Die Linke)Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt in den Kindertagesstätten des Landes die verbindliche Vollverpflegung. Das heißt, dass Kinder, die ganztägig in der Kita bleiben, an allen drei Mahlzeiten teilnehmen müssen. Bereits im Vorfeld hatte das Konzept der Landesregierung für Aufregung bei vielen Eltern und bei der Opposition gesorgt. Und auch jetzt sind noch nicht alle Details klar. So ergab eine Kleine Anfrage der kinder-, jugend- und familienpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt, dass es Eltern wie bisher möglich sei, ihren Kindern Essen in die Einrichtung mitgeben zu können.

„Die Landesregierung räumte jetzt ein, dass sich die Kitas bei der Umsetzung der Vollverpflegung auch externer Dritter, wie etwa Caterer oder auch der Eltern, bedienen können“, informierte Bernhardt: „Darüber waren Eltern und Kitas bislang nicht informiert. Es ist völlig unverständlich, dass die Landesregierung erst sehr spät, kurz nach zwölf mit dieser Information herausrückt.“

Schon im letzten Jahr kritisierte die kinder-, jugend- und familienpolitischen Sprecherin, dass sich die Neuregelung im Kindertagesförderungsgesetz (KiföG) als bürokratisches Monster für die Träger entpuppen könnte.

Auf die Vorwürfe Bernhardts reagierte der im selben Amt tätige Ralf Mucha (SPD) allerdings mit Unverständnis: „Die Behauptungen entbehren jeder Grundlage. Seit Monaten informieren sowohl das Sozialministerium als auch die SPD-Landtagsfraktion über das Verfahren bei der Umsetzung der Kita-Verpflegung. Dabei haben wir immer darauf hingewiesen, dass darüber am besten die Kitas vor Ort entscheiden.“ Zudem würden die Mitspracherechte der Elternvertretung mit der letzten KiföG-Novelle sogar gestärkt, so Mucha.

red

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