KKH-Gesundheitstipp: Masernimpfung ist Kassenleistung

zwei Impfungen reichen für einen lebenslangen Schutz gegen die gefährliche Viruserkrankung aus

Schwerin, 07.04.2008 – Aus aktuellem Anlass rät die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) in Ort allen Eltern, den Masern-Impfschutz ihrer Kinder zu überprüfen. Immer wieder kommt es in einzelnen Regionen zu Häufungen der Masernerkrankung. „Die Impfung gegen Masern ist Kassenleistung und erfolgt zusammen mit den Impfungen gegen Mumps und Röteln in einer so genannten Dreifachimpfung. Für die drei Krankheiten ist daher nur eine einzige Spritze nötig“, erklärt Annette Troschke, Leiterin des KKH-Servicezentrums in Schwerin. In insgesamt zwei Impfungen werden Babys und Kleinkinder bis zum Ende des zweiten Lebensjahres gegen die ansteckende Krankheit geimpft. Die Impftermine sollten die Eltern mit dem behandelnden Kinderarzt abstimmen.

Die erste Mumps-Masern-Röteln-Impfung erfolgt, wenn die Kinder zwischen elf und 14 Monate alt sind. Bei Kindern, die schon vor dem ersten Geburtstag eine Kindertagesstätte, Krippe oder Tagesmutter besuchen, sollte die Impfung mit neun Monaten erfolgen. Die zweite Impfung wird dann in einem Abstand von mindestens vier Wochen, spätestens vor Ende des zweiten Lebensjahres, verabreicht. Eine weitere Auffrischung ist nicht nötig.

„Die Masernschutzimpfung schützt alle Geimpften ein Leben lang vor der gefährlichen Krankheit. Die zwei Impfungen zur Grundimmunisierung reichen für den Impfschutz bis ins hohe Alter aus“, betont Troschke von der KKH in Schwerin. In Deutschland wurde die Impfung bereits in den siebziger Jahren eingeführt. Seither geht die Impfquote aber stetig zurück. „Viele Eltern lassen ihre Kinder heute nicht mehr impfen oder vergessen nach der ersten Impfung einfach den zweiten Termin. In Deutschland und Nachbarländern wie Österreich und der Schweiz steigen die Masernfälle seit einigen Jahren wieder drastisch an“, so Troschke.

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