Kuder: Sozialgericht Schwerin um vier zusätzliche Richter verstärkt

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) hat heute bekannt gegeben, dass das Sozialgericht Schwerin zum September 2008 um vier zusätzliche Richter verstärkt worden ist.

Hintergrund ist die anhaltende Belastung des Gerichts durch Klagen im Zusammenhang mit der Hartz-IV-Gesetzgebung. „Eine derart umfangreiche personelle Verstärkung hat es am Sozialgericht Schwerin bisher noch nicht gegeben. Mit den zusätzlichen Richterinnen und Richtern steht nun ausreichend Personal zur Verfügung, um den Verfahrensanstieg in den Griff zu bekommen. Um der fortdauernden Klagewelle Herr zu werden, wird in Kürze auch an den anderen Sozialgerichten des Landes eine  weitere Personalverstärkung erfolgen,“ sagte Kuder heute in Schwerin.

Das Justizministerium hatte bereits in der Vergangenheit mit umfangreichen Personalverstärkungen im richterlichen und nichtrichterlichen Bereich auf die hohe Belastungssituation der Sozialgerichte reagiert. Verfügte das Sozialgericht Schwerin vor dem Inkrafttreten der Hartz-IV-Gesetze über 6 Richterstellen, sind dort nunmehr 15 Richterinnen und Richter eingesetzt. Die Personalverstärkung ist aus anderen Gerichtszweigen des Landes erfolgt. „Mein besonderer Dank gilt den Richterinnen und Richtern, die sich auf meinen Appell freiwillig aus anderen Gerichtsbarkeiten an die Sozialgerichte abordnen ließen. Diese Bereitschaft zu Flexibilität und Mehrarbeit zeigt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger des Landes auf eine funktionierende Justiz in Mecklenburg-Vorpommern verlassen können,“ so Kuder.

Zum Hintergrund:
Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2005 das SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende – eingeführt und der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet. Parallel hierzu wurde die gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialhilfe von der Verwaltungs- auf die Sozialgerichtsbarkeit verlagert. Hierdurch bedingt sind die Sozialgerichte seit 2005 mit einer hohen Zahl von Neueingängen belastet. Während bei den vier Sozialgerichten des Landes im Jahr 2006 in Angelegenheiten nach dem SGB II (sog. Hartz-IV) insgesamt 4.164 Klagen und Eilverfahren eingegangen sind (am SG Schwerin: 1.327), waren dies im Jahr 2007 bereits 6.722 Verfahren (SG Schwerin: 2.008). Für 2008 muss aufgrund hochgerechneter Halbjahreszahlen mit bis zu 8.000 Eingängen gerechnet werden (SG Schwerin 2.500).

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