Längere Anspruchsdauern für ältere Arbeitslosengeld-Bezieher beschlossen

Agentur für Arbeit Schwerin stellt Bescheide um

Rückwirkend ab dem 1. Januar 2008 erhöht sich für ältere Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos werden, die maximale Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld. Die längere Anspruchsdauer ist dabei vom Alter und den zuvor zurückgelegten Versicherungszeiten des Arbeitnehmers abhängig.

Auch für ältere Arbeitslose, die bereits vor dem 1. Januar 2008 Leistungen erhalten haben, kann sich die Anspruchsdauer verlängern. Die Bescheide aller potenziell Betroffenen in Westmecklenburg werden ab heute in einer großen Sonderaktion durch die Arbeitsagentur überprüft. „Kunden, die von der Besserstellung profitieren, werden selbstverständlich durch die Agentur informiert, bestätigt der Geschäftsführer Operativ der Agentur für Arbeit Schwerin, Lothar Michael. „Wir werden Leistungsunterbrechungen so weit wie möglich vermeiden.“ Damit die Fälle möglichst schnell bearbeitet werden können, sollte von Nachfragen abgesehen werden.

Neuregelung:
Für Arbeitnehmer, die bei Entstehung des Anspruchs ab dem 1. Januar 2008 das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 30 Monate in Versicherungspflichtverhältnissen standen, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 15 Monaten.

Für Arbeitnehmer, die bei Anspruchsentstehung das 55. bzw. das 58. Lebensjahr vollendet haben und Versicherungspflichtverhältnisse mit einer Dauer von 36 bzw. 48 Monaten nachweisen, besteht maximal ein Leistungsanspruch für die Dauer von 18 bzw. 24 Monaten.

Eine längere Bezugsdauer kommt auch für Arbeitslose ab Vollendung des 50. bzw. 58. Lebensjahres in Betracht, deren Arbeitslosengeldanspruch bis zum 31.Dezember 2007 entstanden ist. Voraussetzung ist, dass der Anspruch am 1. Januar 2008 noch bestanden hat und zuvor die Höchstanspruchsdauer bewilligt war.

Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de

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